21-1337

Slipanlagen und Bootsrampen an den Gewässern und der Elbe für die Rettungskräfte einsatzbereit herstellen

Antrag

Letzte Beratung: 10.05.2022 Regionalausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

 

A n t r a g

 

nach § 15 der Geschäftsordnung

 

der BAbg. Froh, Pelch, Woller, Garbers, Capeletti und CDU-Fraktion

 

 

Auf der letzten Frühjahrsdeichschau, am 29.03.2022, wurde von Mitgliedern des Deichverbands und der Freiwilligen Feuerwehr bemängelt, dass entlang der Hauptstromelbe zwar genügend Slipanlagen und Bootsrampen vorhanden sind, aber zu bestimmten Wasserständen entweder gar nicht oder nur unter beschwerten Bedingungen genutzt werden können.

Auch an den Deichen und Gewässern (Badeseen) hinter dem Sperrwerk Tatenberg wäre, nach Auskunft der Verantwortlichen, an einigen Örtlichkeiten Nachbesserungsbedarf. In diesen Bereichen werden seit vielen Jahren keine Schlauchboote mehr eingesetzt, sondern schwere Alurettungsboote mit leistungsfähigem Motor. Diese werden auf einem Bootstrailer transportiert und von einem schweren Feuerfahrzeug gezogen und so auch zu Wasser gelassen. An einigen Stellen ist es aufgrund der mangelhaften Slipanlagen und Bootsrampen nötig, dass der Bootstrailer am Fahrzeug umgehängt wird oder dass der er mit Manpower zum Wasser geschoben werden muss.

Gerade der Einsatz der Feuerwehrboote und von THW und DLRG haben beim letzten Hoch- bzw. Binnenhochwasser gezeigt, wie wichtig der Einsatz von Booten nicht nur zur Lebensrettung ist.

Bereits seit 2017 wird immer wieder von den Bereichsführer der Vier- und Marschlande auf die Thematik hingewiesen und um eine Überprüfung der Slipanlagen und Bootsrampen gebeten. Bislang eher erfolglos.

Es ist dringend erforderlich, die Infrastruktur so herzustellen, zu unterhalten oder sogar zu verbessern, damit ein schneller Einsatz auf dem Wasser möglich ist und im Ernstfall nicht wertvolle Zeit zur Rettung von Menschenleben verloren geht. Deshalb sind entsprechende Überprüfungen durch die verantwortlichen Abteilungen erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten

  1. sich dafür einzusetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt, LSBG, HPA, Berufsfeuerwehr, Wasserschutzpolizei, Bereichsführern der Marsch- und Vierlande und Deichverband die Slipanlagen und Bootsrampen entlang der Hauptstromelbe gemeinsam bei Niedrigwasser begutachtet werden und ggf. ein Maßnahmenkatalog erstellt wird, damit eine dauerhafte und sichere Nutzbarkeit hergestellt wird.
  2. sich dafür einzusetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt, der Berufsfeuerwehr, Wasserschutzpolizei und Bereichsführern Marsch- und Vierlande die vorhanden Slipanlagen und Bootsrampen entlang der Dove-Elbe, Gose-Elbe und den Badeseen (Hohendeicher See, Eichbaumsee, See Hinterm Horn) begutachtet werden und ggf. ein Maßnahmenkatalog erstellt wird, damit eine dauerhafte und sichere Nutzbarkeit hergestellt wird.
  3. Das Ergebnis der Bemühungen dem RgA mitzuteilen.

 

 

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