21-1268

Sinnvolle Korrekturen für das "Bündnis für das Wohnen"

Antrag

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Gremium
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31.03.2022
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Seit zehn Jahren gibt es das „Bündnis für das Wohnen“. Ziel des „Bündnisses für das Wohnen“ ist das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum. Es ist also an der Zeit, ein Zwischenfazit zu ziehen.

 

Mit hamburgweit jährlich 10.000 und in Bergedorf jährlich 800 zu genehmigenden Wohnungen sollen der Wohnungsmarkt entlastet und Mietsteigerungen abgefedert werden. Insbesondere hat sich das „Bündnis für das Wohnen“ den sogenannten Hamburger Drittelmix vorgenommen. Dabei sollen bei Wohnungsbauprojekten ab 30 Wohneinheiten ein Drittel der Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, ein Drittel im frei finanzierten Mietwohnungsbau und ein Drittel im Eigentumswohnungsbau realisiert werden.

 

Tatsächlich aber gilt der Hamburger Drittelmix nur bei der Schaffung von neuem Planrecht oder bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten bei Befreiungen in Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahren. So kommt es auch heute noch zu Neubau ohne Anwendung des Hamburger Drittelmix, wie kürzlich im neuen Bonava-Quartier „Op de Diek“ in der Holtenklinker Straße.

 

Bei Blick in die Statistiken (Bürgerschafts-Drs. 22/6523) zeigt sich ein fatales Bild: Gerade einmal 17,54 Prozent der in den Jahren 2011 bis 2020 in Bergedorf neu gebauten Wohnungen wurden im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau realisiert. Damit ist Bergedorf weit unter der hamburgweiten Quote von 24,56 Prozent. Der Hamburger Drittelmix wird in Bergedorf zum Sechstelmix.

 

Im Jahr 2012 wurde der 2. Förderweg für öffentlich geförderten Wohnungsbau eingeführt. Mit dem 2. Förderweg haben nun ca. 45 Prozent der Hamburger:innen die Berechtigung für eine geförderte Wohnung, während allein mit dem 1. Förderweg 36 Prozent aller Hamburger:innen berechtigt sind.

 

Es ist also knapp die Hälfte der in Hamburg lebenden Menschen berechtigt, in eine öffentlich geförderte Wohnung zu ziehen, während nur 17,54 Prozent der in Bergedorf errichteten Wohnungen sozial gefördert sind. Gleichzeitig aber ist in den zehn Jahren des „Bündnisses für das Wohnen“ die Durchschnittsmiete von 7,15 Euro pro Quadratmeter auf 9,29 Euro pro Quadratmeter gestiegen – ein Anstieg von 30 Prozent! – und der Anteil von Sozialwohnungen am Gesamtwohnungsbestand rapide gesunken. Aus den Hamburger Stadtteilprofilen lässt sich lesen, dass es im Jahr 2011 im Bezirk Bergedorf noch 9.336 Sozialwohnungen gab, während 2020 nur noch 7.782 Sozialwohnungen waren - ein Minus von 20 Prozent.

 

Der Blick in die Zukunft zeigt, dass nach Berechnungen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank in Bergedorf in den Jahren 2021 bis 2030 insgesamt 3.429 sozial geförderte Wohnungen aus der Bindung fallen, während im selben Zeitraum nach dem Hamburger Drittelmix 2.800 Sozialwohnungen und nach dem Bergedorfer Sechstelmix gerade einmal 1.400 Sozialwohnungen entstehen sollen.

 

Nicht einmal Bindungsausläufe kann das „Bündnis für das Wohnen“ kompensieren, von der Schaffung neuer Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen kann keine Rede sein.

 

Nach zehn Jahren des Bündnisses für das Wohnen ist es Zeit, ein kritisches Fazit zu ziehen und dringend nötige Änderungen umzusetzen.

 

Statt weiterhin am Hamburger Drittelmix festzuhalten, müssen endlich genügend sozial geförderte Wohnungen auch für Menschen mit geringem Einkommen gebaut werden.

 

Es genügt nicht, nur 17 Prozent der Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen, wenn schon 45 Prozent aller hier Lebenden berechtigt wären, in Sozialwohnungen zu ziehen, es aber heute in Bergedorf 1.500 weniger Sozialwohnungen gibt als im Jahr 2011 und in den nächsten zehn Jahren über 3.400 Wohnungen aus der Sozialpreisbindung fallen.

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Von den in Bergedorf jährlich neu gebauten Wohneinheiten sind mindestens 50 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau zu errichten. Dabei sind mindestens 40 Prozent aller Wohneinheiten als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau nach dem 1. Förderweg zu realisieren. Es ist dabei auf eine gleiche Verteilung des Sozialwohnungsbestandes über alle Stadtteile zu achten.
  2. Sollten in einem Jahr mehr Wohnungen aus der Sozialpreisbindung fallen als neu errichtet werden, so ist das Defizit zusätzlich zu Punkt 1 als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau nach dem 1. Förderweg zu realisieren.
  3. Sollte in städtebaulichen Verträgen vereinbart werden, dass beim Bau von Sozialwohnungen statt einer Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auch allein private Mittel genutzt werden können, so ist das gleiche Mietniveau wie im öffentlich geförderten Wohnungsbau für mindestens 30 Jahre zu halten. 
  4. Die Bezirksamtsleitung beteiligt die Bezirksversammlung bei einer Verlängerung oder Neufassung des „Bündnisses für das Wohnen“ sowie aller zugehörigen Vereinbarungen im Vorfeld und macht ihre Zustimmung von einem entsprechenden Petitum der Bezirksversammlung abhängig.
  5. Dem Stadtentwicklungsausschuss ist halbjährlich Bericht über den Neubau und Bedarf von sozial geförderten Wohnungen zu erstatten.

 

 

Anhänge

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