22-0570.01

Sind im Bezirk Bergedorf Betriebe von der Geflügelpest betroffen?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Sonja Jacobsen, Dr. Geerd Dahms und der FDP-Gruppe

Derzeit erkranken am Wasser lebende Wildvögel und Hausgeflügel an Geflügelpest
Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

1) Sind im Bezirk Bergedorf bereits Fälle der Geflügelpest (Vogelgrippe) festgestellt oder gemeldet worden?

Ja.

a) Wenn ja, wie viele und wo wurden erkrankte Tiere gefunden/gemeldet.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es 3 vom FLI (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigte Fälle und 2 Verdachtsfälle von H5N1 bei Wildvögeln im Bezirk Bergedorf. Wenn das Virus der Aviären Influenza im HU (Institut für Hygiene und Umwelt) nachgewiesen wurde ist es ein Verdachtsfall, die Seuchenfeststellung bedarf immer der Bestätigung des Untersuchungsergebnisses vom FLI. Die bestätigten Funde waren in den Ortsteilen Tatenberg, Neuengamme und Boberg.

2) Gibt es im Bezirk Bergedorf registrierte Geflügelhalter/Geflügelhaltungen

Ja.

a) Wenn ja, um welche Betriebe handelt es sich.

Die Registrierung von Vogelhaltungen (Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln) erfolgt gemäß §§ 26 und 45 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Halter dieser Vogelarten sind also gesetzlich verpflichtet ihre Tiere bei der zuständigen Behörde (in HH die BJV) registrieren zu lassen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhalter.

Insgesamt gibt es im Bezirk Bergedorf zum jetzigen Zeitpunkt 426 registrierte Haltungen der oben genannten Vogelarten (ohne Tauben)!

3) Werden von den zuständigen Stellen Geflügelhalter/Geflügelhaltungen überprüft

Ja.

a) Wenn ja, bitte auflisten

Grundsätzlich gibt es Anlass- und Regelkontrollen nach dem Tierschutz- und Tiergesundheitsrecht.

b) Wenn nein, sind Überprüfungen geplant

4) Wie bewerten die zuständigen Stellen im Bezirk Bergedorf die Gefährdungslage.

Die Grundlage für die Bewertung ist die Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 des FLI (Friedrich-Loeffler-Institut); neuester Stand 20.10.2025

Zusammenfassung der Risikoeinschätzung (Risiko)

Einschätzung

Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands

Hoch

Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln

Hoch

Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands

Moderat

Eintragsrisiko durch die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder auf Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europa

Moderat

Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen

Moderat

Der Bezirk Bergedorf ist insofern besonders betroffen, da er aufgrund seiner Topographie (sehr hoher Anteil an freien Gewässerflächen) eine überdurchschnittliche Populationen wild lebenden Wasservögel hat und zum Zeitpunkt des Vogelzuges als Rastgebiet von vielen Wildvögeln angenommen wird. Deshalb und weil sich ab dem 20.10.2025 die Seuchenlage noch deutlich verschärft hat wurde eine ab den 31.10.2025 geltende Aufstallungspflicht für empfängliche, gehaltene Vögel für ganz Hamburg erlassen.

5) Hat eine Information der Bevölkerung und der Geflügelhalter/Geflügelhaltungen stattgefunden oder ist sie geplant?

a) In welcher Form?

Grundsätzlich wird eine Information, über grundlegende Themen der Tiergesundheit an die Tierhalter, von der BJV als zuständige Fachberde, in Absprache mit den Fachämter der Bezirke, durchgeführt. Hierzu werden z. B. Pressemitteilungen abgegeben oder auch Serienbriefe zum aktuellen Thema an betroffene Tierhalter versendet. Zudem unterhält die BJV eine Internetseite

(https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/gefluegelpest-58568)

auf der die aktuellen Entwicklungen zur AI dargestellt sind und eine Reihe von zusätzlichen Informationsmöglichkeiten angegeben werden. Auch der Bezirk Bergedorf informiert auf seiner Internetseite

(https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/bergedorf/aktuelles/stallpflicht-gefluegel-bezirk-bergedorf-1111236)

, über die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Neuengamme

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