20-1748

Sicherung des Regenrückhaltebeckens südwestlich vom Bünt?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Schramm und SPD-Fraktion

 

Auf der ehemaligen Fläche  für unsere Vierbeiner am Bünt/Binnenfeldredder ist eine schöne Wohnunterkunft errichtet worden, in der künftig rund 260 Flüchtlinge leben sollen. In der Nachbarschaft, ca. 250 Meter südwestlich in Richtung Billwiesen, befindet sich ein großes Regenwasserrückhaltebecken, gespeist  durch Regenwasser aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Die ungesicherten Uferbereiche gehören zu beiden Bundesländern und könnten eine Gefahr darstellen für spielende Kinder aus der Wohnunterkunft Bünt, die das Rückhaltebecken als Badesee verwechseln könnten.

 

Deshalb fragen wir das Bezirksamt:

1.Hält das Bezirksamt eine Sicherung zumindest der hamburgischen Seite des Rückhaltebeckens für nötig?

a.Wenn ja, wann und wie soll diese Sicherung erfolgen?

b.Wenn nein, warum nicht?

2.Falls eine bauliche Sicherung z. B. durch einen Zaun nicht erforderlich sein sollte, wäre die Aufstellung von mehrsprachigen Schildern denkbar, um die Bewohner/innen der Wohnunterkunft vor den möglichen Gefahren zu warnen.

3.Wurden oder werden die Bewohner/innen darüber aufgeklärt, dass das Regenrückhaltebecken kein Badesee ist?

a.Wenn ja, wie?

b.   Wenn nein, warum nicht?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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