22-0391.01

Sicherung der medizinischen Versorgung in Bergedorf - Bericht

Bericht

Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3

Sachverhalt

Berichterstatterin: Frau Pelch

Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 10.07.2025 waren gemäß Drs. 22-0391 Referierende der Sozialbehörde - der Staatsrat und weitere leitende Mitarbeitende - zu Gast und informierten über die (mögliche) Zukunft des BG-Klinikums und Pläne für eine Sicherung der medizinischen Versorgung in Bergedorf. Ein abschließendes Gutachten liegt hierzu noch nicht vor. Ein durch eine (dieser Drucksache anliegende) Präsentation veranschaulichter ausführlicher Vortrag thematisierte die Hauptfragestellungen, Grundlagen einer Auswirkungsanalyse, die Bedeutung der BG-Klinik für Bergedorf im Hinblick auf die stationäre und ambulante Notfallversorgung, Auswirkungen einer Verlagerung sowie den Aspekt der Notfallmedizin und Notfallrettung.

Ausgangspunkt ist, dass das BG Klinikum gemeinsam mit dem UKE als alternative Variante für einen Neubau am Standort überlegt, eine Verlagerung der akutmedizinischen stationären Versorgung auf das UKE-Gelände in den 2030er Jahren vorzunehmen, wobei eine Versorgungslücke am Standort Boberg durch ein weiterhin dort vorzuhaltendes Angebot vermieden werden soll.

Seitens der Sozialbehörde wurde betont,dass für sie die medizinische Versorgung der Bergedorferinnen und Bergedorfer von entscheidender Bedeutung sei. Es sei deshalb eine Analyse über die Auswirkungen einer eventuellen Standortverlagerung des BG Klinikums auf den UKE Campus im Hinblick auf die Krankenhausversorgung in Bergedorf in Auftrag gegeben worden ihre Sicherstellung stand dabei im Vordergrund.Gleichzeitig sei die Umsetzbarkeit auf dem UKE-Gelände geprüft worden. Es handele sich hier zunächst um erste Einschätzungen, die noch kein abschließendes, vollständiges Bild ergäbe und einer Entscheidung nicht vorgreife.

Die Auswirkungsanalyse zeige, dass unter den zugrunde gelegten Grundannahmen der Analyse im Falle der Verlagerung etwa 34 % der stationären Leistungen, vor allem allgemeinchirurgische Notfälle, nicht auf den UKE-Campus verlagert werden und auf andere Krankenhäuser - insbesondere das Agaplesion Bethesda Krankenhaus Bergedorf - verteilt werden müssten. Auch ambulante Notfälle würden überwiegend auf Hamburger Krankenhäuser umverteilt, wobei das Bethesda Krankenhaus dann einen signifikanten Zuwachs erwarte und seine Kapazitäten durch einen geplanten Umbau erweitern würde.

Zusammenfassend heißt es, dass die durchgeführten Analysen keinen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintretenden Anhaltspunkt dafürten, dass durch die Verlagerung des BG Klinikums an den Standort des UKE in Hamburg oder in der Umgebung ein Versorgungsdefizit entstehen würde. Dennoch müssten mit den Einrichtungen, die bei einer Verlagerung des BG Klinikums mit einer erhöhten Inanspruchnahme zurechnen tten, Gespräche geführt werden, inwieweit sie im Hinblick auf die räumlich, personell und ausstattungstechnisch zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Lage seien, die neu hinzukommenden Patientinnen und Patienten zu versorgen. Dies könne nicht allein auf Basis einer Datenanalyse erfolgen.

An den Vortrag und die Präsentation schlossen sich eine Reihe von (Verständnis-) Fragen und Anmerkungen seitens der Ausschussmitglieder und der Bezirksamtsleiterin an. Haupttenor war es, dem Verbleib des BG-Klinikums am Standort höchste Priorität einzuräumen. Sollte letztlich die Entscheidung seitens der BG und der zuständigen Behörde für eine (Teil-) Verlagerung fallen, muss es Ziel von Bergedorfer Verwaltung und Politik sein, dass sich die Gesamtversorgung im Bezirk nicht verschlechtert, sondern eventuell sogar breiter aufgestellt würde.

Die Bezirksamtsleiterin betonte, dass der Verlust des akutmedizinischen Bereichs in einem wachsenden Bezirk einen großen Einschnitt darstellen würde. Der Klinikneubau werde mit aller Kraft unterstützt, da er für die Bergedorfer Gesundheitslandschaft, aber auch als Wirtschaftsfaktor eine immense Bedeutung habe. Neben der umfänglichen und sorgfältigen Untersuchung der Auswirkungen einer etwaigen Verlagerung als schlechtester Fall sei auch in den Blick zu nehmen, was vor dem Hintergrund der Krankenhausreform erforderlich wäre, um die BG-Klinik in Bergedorf zu halten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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