22-0377.01

Sicherheitskonzept an der Stadtteilschule Richard-Linde-Weg

Antwort

Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen

und der AfD-Fraktion Bergedorf


Die Stadtteilschule Richard-Linde-Weg in Hamburg-Lohbrügge verfügt über einen Ausgang, der unmittelbar auf den Ladenbeker Furtweg führt. Direkt gegenüber diesem Schulausgang, auf der gegenüberliegenden Straßenseite, befindet sich die Bushaltestelle Richard-Linde-Weg für Busse in Richtung der südlich der B5 gelegenen Wohngebiete sowie zur S-Bahn-Haltestelle Nettelnburg.

Es ist wiederholt zu beobachten, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler die kurze Schutzbarriere am Ladenbeker Furtweg umgehen und die Straße direkt an dieser Stelle überqueren, um zur gegenüberliegenden Bushaltestelle zu gelangen. Nur eine Minderheit nutzt die etwa 100 Meter entfernt liegende Ampelanlage an der nördlichen Einmündung des Richard-Linde-Weges, um anschließend zur Haltestelle zurückzukehren.

Dieses Verhalten birgt trotz der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erhebliche Gefahren, insbesondere wenn Schülerinnen und Schüler versuchen, einen gerade abfahrenden Bus eilig zu erreichen.

Wegen der unverändert gefährlichen Situation, die bereits im Jahr 2019 thematisiert wurde und bei der auf angebliche Verbesserungen im Zuge abgeschlossener Baumaßnahmen verwiesen wurde, stellen wir folgende Fragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt auf Grundlage von Auskünften der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH wie folgt Stellung:

1. Gibt es Erkenntnisse der Polizei oder des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) über eine Häufung gefährlicher Situationen oder gar Unfälle mit Schülerinnen und Schülern im genannten Bereich des Ladenbeker Furtwegs gegenüber der Stadtteilschule Richard-Linde-Weg?

Der VHH sind keine entsprechenden Vorfälle bekannt.

Stellungnahme der Behörder Inneres und Sport (Verkehrsdirektion der Polizei):

1. Gibt es Erkenntnisse der Polizei oder des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) über eine Häufung gefährlicher Situationen oder gar Unfälle mit Schülerinnen und Schülern im genannten Bereich des Ladenbeker Furtwegs gegenüber der Stadtteilschule Richard-Linde-Weg?

Zu 1:

Die Stadtteilpolizistin nimmt mehrfach in der Woche an der besagten Örtlichkeit ihre Aufgaben wahr und konnte bisher keine gefährdenden Situationen im Sinne der Fragestellung feststellen, die Maßnahmen erforderlich gemacht hätten.

Durch die zuständige Stadtteilpolizistin konnte erkannt werden, dass sich durch den Rückschnitt des Grüns entlang des Schulgeländes am Ladenbeker Furtweg eine Art „Trampelpfad“ entwickelt hat, welcher von den Schülern vermehrt genutzt wird, um direkt gegenüber der Bushaltestelle die Straße zu queren. Die zu präferierende Querungsmöglichkeit besteht jedoch an der etwa 60m entfernten Lichtsignalanlage (LSA) am Richard-Linde-Weg.

Beschwerden o. ä. liegen dem Polizeikommissariat 43 nicht vor.

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank Elektronische Unfalltypen-steckkarte“ (Euska) vom 16.05.2025 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01.01.2014 31.12.2024. In dem benannten Zeitraum gab es insgesamt 5 Verkehrsunfälle.

Jahr

Anzahl

Kosten (T€)

2014

-

-

2015

1

155

2016

-

-

2017

-

-

2018

2

12

2019

-

-

2020

-

-

2021

-

-

2022

1

155

2023

-

-

2024

1

155

Im Jahr 2025 sind im validen Zeitraum bis zum 31.03.2025 keine Verkehrsunfälle in dem Gebiet verzeichnet.

2. Falls ja, bitten wir um eine detaillierte Auflistung der Vorfälle, möglichst aufgeschlüsselt nach Jahren ab dem 1. Januar 2014.

Zu 2:

Es wurden 3 Verkehrsunfälle unter dem Unfalltyp „Überschreiten-Unfall“ erfasst. Ein Verkehrsunfall fällt aus der Betrachtung, da dieser durch einen Konflikt zwischen Fußnger und Radfahrer an der Brücke über die B 5 verursacht wurde. Bei den anderen zwei Verkehrsunfällen handelt es sich um Unfälle mit Schülern, die die Fahrbahn in Höhe der Bushaltestelle überquerten (2015, 2024). Lediglich der Verkehrsunfall aus dem Jahr 2015 wurde als Schulwegunfall klassifiziert.

3. Wurden in der Vergangenheit, über die bestehende, sehr kurze Schutzbarriere direkt am Schulausgang hinaus, weitergehende Sicherheitskonzepte für diesen Bereich erwogen?

Hierzu zählen beispielsweise eine Verlängerung der Querungsschutzgitter, Fahrbahnmarkierungen, die Einrichtung eines Zebrastreifens oder die Installation von Blinkzeichen.

Zu 3:

Im Dezember 2024 fand ein gemeinsamer Ortstermin mit der Fußngerbeauftragten des Bezirksamts, der Straßenverkehrsbehörde und einem Mitarbeiter der SBH (Schulbau Hamburg) statt. Hierbei wurden Lösungsvorschläge diskutiert, durch welche die Schüler wieder den sicheren Schulweg, also die Querung mittels vorhandener LSA, nutzen und nicht die Abkürzung „Trampelpfad“hlen.

Es wurde sich für die Installation eines Schutzgitters entlang der Grünfläche bis zum Richard-Linde-Weg entschieden. Die Umsetzung durch das Bezirksamt erfolgte in der 21. Kalenderwoche 2025.

Als begleitende Maßnahme ist eine Aufklärungsarbeit seitens der Schule in Form einer Verkehrserziehung vorgesehen.

Notwendige Querungszahlen, welche für das Einrichten eines Fußngerüberwegs sprächen, wurden aufgrund der örtlichen Nähe zu einer bestehenden Fußnger-LSA bislang nicht erhoben.

4. Falls ja, welche konkreten Gründe standen einer Implementierung dieser Konzepte entgegen?

Zu 4:

Siehe Antwort zur Frage 3

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Lohbrügge Ladenbeker Furtweg Richard-Linde-Weg

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