Seniorenarbeit im neuen Körberhaus - Sachstand und Planung
Letzte Beratung: 02.11.2021 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 5
Große Anfrage des BAbg. Krönker und Grüne Fraktion
der BAbg. Kramer und Gündez und SPD-Fraktion
der BAbg. Jacobsen, Meyns und FDP-Fraktion
Im neuen Körberhaus wird ein Schwerpunkt die Seniorenarbeit sein. Der im Vorgängerbau ansässige AWO-Seniorentreff wird in das neue Gebäude einziehen. Darüber hinaus ist geplant, dass der Seniorenbeirat dort ein eigenes Büro bekommt. Die Körberstiftung wird mit Ihren Angeboten für Senior:innen und ihrem Programm 50 plus ebenfalls ein wichtiger Baustein der Seniorenarbeit im Bezirk sein. Vor dem Hintergrund, dass der Bau große Fortschritte macht und im kommenden Jahr die Eröffnung erwartet wird, fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 19.08.2021 wie folgt:
Offener Seniorentreff
1.1. In welchem Umfang werden dem Seniorentreff eigene Räume zur Verfügung stehen?
Der AWO als Trägerin der bezirklichen Seniorenarbeit stehen im KörberHaus vier Räume für die exklusive Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus stehen der AWO auf der Mietfläche des Bezirksamtes zwei weitere Räume zur Verfügung bei denen es, sofern Bedarfe für Nutzungen angefragt werden, zu Mitnutzungen kommen kann. Hierbei hat die Arbeit des Seniorentreffs Vorrang.
1.2. Gibt es Raumkapazitäten für die ehrenamtliche Leiter:innen (Büro, Material)?
Ja.
1.3. In welchem Umfang sind Möglichkeiten zur Mitnutzung weiterer Raumkapazitäten vorgesehen?
Die multicodierten Räume auf den Mietflächen des Bezirksamtes sind nach Absprache ebenfalls kostenlos nutzbar.
1.4. Inwieweit und in welcher Form ist eine Kooperation des Seniorentreffs mit der im Haus angesiedelten Gastronomie geplant?
Die Ausgestaltung der Programmatik sowie möglicher Kooperationsprojekte obliegen dem Träger des Seniorentreffs bzw. den Hauptnutzenden des Hauses.
1.5. Wann werden der Umzug und die Neueröffnung des Treffs erfolgen?
Abhängig vom Baufortschritt werden der Umzug sowie die Neueröffnung des Treffs in der ersten Jahreshälfte 2022 erfolgen.
1.6. Wie lange könnte der Seniorentreff in seinen Übergangsräumen bleiben?
Der Seniorentreff kann bis zum Umzug in das KörberHaus in den Übergangsräumen verbleiben.
2.1. Plant die AWO im Zuge des Umzugs ins Körberhaus Veränderungen in den Angeboten des Seniorentreffs?
Siehe 1.4.
2.2. Plant die AWO Angebote über das Format des Seniorentreffs hinaus?
Siehe 1.4.
2.3. Ist Öffentlichkeitsarbeit zur Begleitung der Neueröffnung geplant? Wenn ja, in welcher Form?
Die Öffentlichkeitsarbeit zur Eröffnung des KörberHauses ist noch nicht geplant. Die Öffentlichkeitsarbeit der AWO ist selbstständig und liegt nicht in der Verantwortung des Bezirksamtes.
2.4. Wie werden die Mittel, die der AWO-Seniorentreff aus der Rahmenzuweisung erhält, nach dem Umzug ins Körberhaus eingesetzt?
Über die Verwendung der als Zuwendung zur Regelfinanzierung von offenen Seniorentreffs zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet der AWO-Seniorentreff unter Berücksichtigung der geltenden Global- und Förderrichtlinie.
2.5. Bestünden finanzielle Spielräume für die Realisierung neue Angebote?
Über die Regelfinanzierung eines Seniorentreffs hinaus besteht die Möglichkeit, das, im Rahmen der verfügbaren Mittel, projektbezogene Anträge beim Bezirksamt gestellt werden können.
2.6. Übernimmt die Verwaltung des Körberhauses administrative Aufgaben für den Seniorentreff? Wenn ja welche?
Nein.
Seniorenbeirat
3.1. In welchem Umfang werden dem Seniorenbeirat eigene Räume zur Verfügung stehen?
Dem Seniorenbeirat steht im KörberHaus ein Raum zur Nutzung zur Verfügung. Sofern Bedarfe für Nutzungen angefragt werden, kann es zu Mitnutzungen kommen. Hierbei haben die Bedarfe des Seniorenbeirates Vorrang.
3.2. In welchem Umfang wird der Seniorenbeirat Raumkapazitäten für Beratungen und Veranstaltungen nutzen können.
Die multicodierten Räume auf den Mietflächen des Bezirksamtes sind nach Bedarf und Absprache nutzbar.
3.3. Wann wird der Seniorenbeirat seine Räume beziehen können?
Abhängig vom Baufortschritt wird der Umzug in der ersten Jahreshälfte 2022 erfolgen.
Inhaltliche Schnittstellen der Seniorenarbeit der AWO und der der Körberstiftung
4.1. Sind Kooperationsprojekte von AWO und Körberstiftung in der Seniorenarbeit geplant? Wenn ja welche?
Siehe 1.4.
4.2. Inwieweit und in welcher Form wird es eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu den Angeboten für Senior:innen im Körberhaus geben?
Bisher sind keine gemeinschaftlichen Angebote für Senior:innen im KörberHaus im Detail geplant. Wenn es gemeinschaftliche Angebote für Senior:innen geben wird, wird es auch eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit im Namen des KörberHauses geben.
4.3. Wie findet die Arbeit mit Dementen in der Seniorenarbeit von AWO und Körberstiftung ihren Niederschlag?
Siehe 1.4.
Schnittstellen der Seniorenarbeit mit der Bücherhalle und dem Theater
5.1. Welche Überlegungen gibt es, Synergien aus der räumlichen Nähe von Bücherhalle, Theater und Seniorenarbeit im Körberhaus zu nutzen?
Siehe 1.4.
5.2. Sind Formate der Kooperation der Seniorenarbeit mit der Bücherhalle geplant? Wenn ja, welche?
Siehe 1.4.
5.3. Sind inhaltliche Belange der Seniorenarbeit in die Vereinbarung mit den Betreibern des Theaters eingegangen. Wenn ja, welche? Wenn nein, wird noch angestrebt, solche Belange dort zur Geltung zu bringen?
Nein. Sofern entsprechende Belange formuliert werden, können diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten aufgegriffen werden.
Digitalisierung und Seniorenarbeit
6.1. Seit der Coronakrise ist deutlich geworden, dass ein großer Bedarf besteht, Senior:innen mit den neuen Technologien und der Digitalisierung vertraut zu machen.
Wie ist dieser Aspekt in der Seniorenarbeit im Körberhaus konzeptionell verankert?
Um entsprechende Angebote im KörberHaus anbieten zu können wurden im Rahmen der Planungen die notwendigen Anforderungen an eine digitale Infrastruktur abgefragt und werden bei der Ausstattung berücksichtigt.
6.2. Sind Angebote aus den Ressourcen bezirklicher Seniorenarbeit geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Nein. Anträge zur Förderung solcher Angebote aus der Rahmenzuweisung liegen dem Bezirksamt bisher nicht vor.
6.3. Wird die Körberstiftung Angebote zu diesem Bereich vorhalten?
Die Ausgestaltung der Angebote der Körber-Stiftung im KörberHaus obliegt der Körber-Stiftung.
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