21-0515.01

Schuleingangsuntersuchungen bei Vierjährigen

Antwort

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24.09.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber – Fraktion DIE LINKE

 

Im Bezirk Bergedorf kann das Gesundheitsamt wegen dem erhöhten Arbeitsanfall in Folge der Corona-Pandemie (nach Aussage eines Vertreters des Bezirksamtes im Fachausschuss SGI) nur für 60 Prozent aller Vierjährige die Schuleingangsuntersuchung durchführen. Damit entfällt für 40 Prozent der Vierjährigen eine Klärung, ob und ggf. welche Förderungen benötigt werden.

 

Diese Schuleingangsuntersuchung gehört aus guten Gründen zu den Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes.

 

 

Bei den Untersuchungen der 4½ -Jährigen handelt es sich um die vorgezogene schul­ärzt­liche Untersuchung nach § 34.4 des Schulgesetzes. Die „klassische“ Schul­ein­gangs­un­tersuchung nach § 34.5 des Schulgesetzes findet für die große Mehrheit der Kinder - in einem Al­ter von durch­schnitt­lich sechs Jahren - statt.

 

Kinder werden nach § 34.4 von der Schulbehörde an das Gesundheitsamt gemeldet, wenn sie einen Verdacht auf Entwicklungsauf­fälligkeiten aufweisen und/oder keine altersgemäße Kindervorsorgeuntersuchung gemacht wurde.

 

Dem Bezirk Bergedorf wurden 2018/2019 insgesamt 44 Kinder von der Schul­behörde zur vorzeitigen Schulärztlichen Untersuchung nach § 34.4 gemeldet. Schulärztlich wurden 24 dieser Kinder untersucht.

 

Alle gemeldeten Kinder mit einem Verdacht auf Entwicklungsauffälligkeiten - dies waren im Jahr 2019 in Bergedorf neun Kinder - wurden untersucht.

 

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Sozialbehörde unter Beteiligung der Behörde für Schule und Berufsbildung die Fragen wie folgt:

 

Dazu fragen wir die zuständige Behörde:

 

1. Mit welchen Maßnahmen will die Behörde sicherstellen, dass 2021 und in den Folgejahren alle 4-jährigen Kinder verbindlich durch das Gesundheitsamt untersucht werden?

 

Kinder mit einem Verdacht auf Entwicklungsauffälligkeiten werden prioritär nach § 34.4 des Schulgesetzes untersucht (siehe auch Vorbemerkung). Darüber hinaus werden durch den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), welcher im September 2020 vom Bund beschlossen werden soll, den (Bundes-)Ländern finanzielle Mittel für die personelle Stär­kung des ÖGD in Aussicht gestellt. Über diese Mittel wird u. a. eine verbesserte Per­sonalausstattung der Schulärztlichen Dienste angestrebt.

 

 

2. Kann es ggf. eine Kooperation mit der Universität Hamburg geben und Studierenden, die z. B. die Facharztausbildung zum Kinderarzt durchlaufen, mit Honorarverträgen zeitweise beim Gesundheitsamt ein zu stellen?

 

Sofern die notwendige Qualifikation vorhanden ist, um die Schulärztlichen Untersuchun­gen angemessen und systematisch durchzuführen, ist eine zeitweise externe Unterstützung aus Sicht der für Gesundheit zuständigen Behörde denk­bar. Eine entsprechende Entscheidung darüber obliegt dem zuständigen bezirklichen Fachamt für Gesundheit.

 

 

3. Wie viele 4-jährige Kinder warten derzeit im Bezirk Bergedorf auf einen 5 Stunden- bzw. Vollzeitkindergartenplatz?

 

 

Dem Bezirksamt Bergedorf sind derzeitig keine 4-jährigen Kinder bekannt, die auf einen Kindergartenplatz warten.

 

 

4. Können diese Kinder ggf. bevorzugt einen Platz in der Vorschule erhalten?

 

Gemäß § 28a Abs. 2 HmbSG sind Kinder, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen werden, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, verpflichtet, in dem Schuljahr vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Vorschulklasse zu besuchen und an zusätzlichen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Für alle anderen Kinder ist dies ein freiwilliges Angebot.

 

5. An wen können sich Eltern wenden, die die Vermutung haben, dass ihre Kinder eine zusätzliche Förderung benötigen?

 

Die Eltern sollten zunächst das Gespräch mit der Einrichtung suchen, in der das Kind betreut wird. Außerdem stehen die bezirklichen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und die Beratungsstelle für besondere Begabungen für Beratungsgespräche zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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