21-1214.01

Schließung des Clippo Boberg

Antwort

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27.01.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Jobs, Mirbach,Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Aus einer Prioritätenliste des Bezirksamtes aus dem Jahr 2019 ist bekannt, dass für das Clippo Boberg Sanierungsbedarfe bestehen. Laut einer Antwort auf eine Große Anfrage (21-0982.01) aus dem Sommer 2021 sollte ein Architekt eine Gesamtkostenschätzung zum Sanierungsstau vornehmen. Nun war vom Träger In Via zu erfahren, dass das Haus zum 31.12.2021 geschlossen werden soll.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 17.12.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchem Anlass bzw. aus welchem Grund wurden im Sommer 2021 die erheblichen Baumängel im Clippo Boberg festgestellt, die zu einer vorrübergehenden Schließung geführt hatten?

 

Zu 1.:

Anlass für die Gutachten waren die massiven Wasser-/Durchfeuchtungsschäden an der Dachterrasse, die im Frühjahr festgestellt wurden.             

 

 

  1. Welche weiteren Untersuchungen des Gebäudes sind seither durch wen veranlasst und durch wen durchgeführt worden und welche konkreten Ergebnisse ergaben diese Untersuchungen?

 

Zu 2.:

Anlässlich des in Frage 1. genannten Wasser-/Durchfeuchtungsschadens wurden zwei gutachterliche Stellungnahmen beauftragt, am 19.03.2021 und am 08.07.2021. Die Ergebnisse des zweiten Gutachtens lagen am 16.09.2021 vor mit folgenden wesentlichen Erkenntnissen:

 

Hauptdach:

-          Das Dach entspricht, ebenso wie die Dachterrasse, nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ist jedoch im Bereich der Dachöffnung schadensfrei

-          Im Innenbereich muss der Trockenbau und die Dampfbremse am Dach entfernt, eine feuchtevariable Dampfbremse eingebaut und der TB wieder ergänzt werden

 

Dachterrasse:

-          Die Dachterrasse über dem EG ist baufällig

-          Undichte Attika, undichte Regenwasserdurchführungen, fehlende Aufkantung am Fensterelement, Geländer nicht fachgerecht durch Dachdichtung geschraubt

-          Kompletter Sanierungsfall

 

Außenwand/Fassade eingeschossiger Gebäudeteil:

-          Fassade im EG ist an den Plattenstößen nicht regendicht, sodass die Unterkonstruktion bereits angegriffen ist

-          Im Bereich der Fallrohre ist die äußere MDF-Platte angegriffen bzw. teilzerstört

-          Tragende Konstruktion ist an Nordostecke bereits durch holzzerstörende Pilze im Abbau begriffen

-          Die OSB-Platte ist an allen im Außenwandbereich geöffneten Stellen nicht mehr tragfähig

-          Die Doppelschwelle der Holzrahmenbauwände ist von holzzerstörenden Pilzen ebenfalls zersetzt

-          Totalschaden im eingeschossigen Wandbereich

 

Außenwand/Fassade zweigeschossiger Gebäudeteil:

-          Die im eingeschossigen Gebäudeteil gefundenen Schäden sind - im Übergangsbereich noch vorhanden – beim zweigeschossigen Gebäudeteil nicht mehr zu finden

-          Fensterelement im DG ist als auszutauschen anzusehen, weil die Abdichtungshöhen dort keinesfalls gegeben sind

 

Bodenteil:

-          In der Oberfläche in Ordnung, weiche Stellen im Randbereich

-          In den Raumecken schadhafte OSB-Schalung, in der Festigkeit stark herabgesetzt. Mineralfaser auch feucht.

-          Die tragende Konstruktion des Bodenteils scheint in Ordnung

 

Fazit:

-          Der eingeschossige Gebäudeteil kann als schwer beschädigt angesehen werden

-          Die horizontal und vertikal tragende Dachscheibe über EG ist im eingeschossigen Gebäudeteil nicht mehr vorhanden

-          Die Wände sind am Kopfteil, an den Kanten und am Fußpunkt ebenfalls stark beschädigt

-          Der zweigeschossige Gebäudeteil hat nur geringe Schäden, die im Anschlussbereich des eingeschossigen Gebäudeteils liegen

-          Der Bauteilaufbau des Hauptdachs und der Dachterrasse entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik

 

Fazit der gutachterlichen Stellungnahme:

„Es wird der Rückbau und Wiederaufbau empfohlen, nicht zuletzt weil dieser kostensicherer, kontrolliert und vorbereitet durchgeführt werden kann, anders als die Sanierung, die immer noch viele Unwägbarkeiten mit sich bringen würde.“

 

 

Des Weiteren wurde am 02.11.2021 ein Gutachten zur Raumluftanalyse an eine Fachfirma erteilt. Das Gutachten lag am 22.11.2021 vor. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass geringe Konzentrationen an Schimmelpilzen gefunden wurden. Die gemessene Konzentration war jedoch nur geringfügig auffällig. Die Räumlichkeiten konnten bestimmungsgemäß weiter genutzt werden. Um die Sporenbelastung so gering wie möglich zu halten, wurde eine Intensivierung der Reinigung und die Nutzung von Luftfiltern empfohlen sowie regelmäßiges Lüften.

 

 

  1. Wer war an der Erörterung und Bewertung der Ergebnisse im Bezirksamt und darüber hinaus beteiligt?

Zu 3.:

Die für ihr jeweiliges Ressort zuständigen Fachämter Sozialraummanagement, Ressourcensteuerung und Interner Service.

 

 

  1. Wer hat wann die Entscheidung zur Schließung des Clippo Boberg zum 31.12.2021 getroffen?

 

Zu 4.:

Nach Erörterung in den Fachgremien die Bezirksamtsleitung.

 

 

  1. Wer wurde wann von wem über diese Entscheidung informiert (z.B. der Träger, die Nutzer*innen, der JHA, weitere)?

 

Zu 5.:

Die Bereichsleitung von In Via wurde am 07.12.21 telefonisch und per Mail über die Entscheidung durch die Abteilungsleitung des Fachamtes Sozialraummanagement informiert. Am 14.12.21 und am 16.12.21 fanden zum einen ein Telefonat zwischen dem Vorsitzenden des JHA, zum anderen ein Telefonat mit der Geschäftsführung des Trägers und der Dezernatsleitung statt.

Die Politik wurde in einem persönlichen Termin mit der Bezirksamtsleitung am 17.12.2021 informiert. An dem Gespräch konnten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD teilnehmen, die nachfolgend telefonisch am 20.12.2021 in Kenntnis gesetzt wurde.

 

 

  1. Welche konkreten Überlegungen und Aktivitäten des Bezirksamtes gibt es, um die Angebote des Kinder- und Jugendhauses Boberg möglichst bald wieder vor Ort im Stadtteil (ggf. in Teilen) realisieren zu können? 

 

Zu 6.:

 

Das Bezirksamt beabsichtigt, das Gebäude zu ersetzen und hat hierzu entsprechende Mittel beantragt. In Betracht gezogen wird die Errichtung eines Ersatzbaus in Containerbauweise. Sobald eine bauliche Realisierung planbar wird, werden die Nutzerinnen und Nutzer des Clippo-Boberg bei den Überlegungen beteiligt werden. Für die Übergangszeit ist angedacht, dem Träger zu ermöglichen, mit seinem Personal und den Ressourcen aus dem Clippo Boberg in das Clippo Lohbrügge zu wechseln und dort ein entsprechendes Alternativangebot für die Jugendlichen aus dem Clippo Boberg zu schaffen. Vor dem Hintergrund dieser temporären Umsteuerung wurde der Antrag des Trägers für Mittel des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ ergänzt und aufgestockt. Diese Mittel sollen, neben einem Bewerbungscafé, für ein aufsuchendes Angebot zwischen den Einrichtungen Clippo Boberg und Clippo Lohbrügge eingesetzt werden.

 

 

 

  1. Welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung?

 

Zu 7.:

Der Träger erhält die im JHA beschlossenen Mittel für beide Einrichtungen Clippo Lohbrügge (121.388,29 Euro) und Clippo Boberg (49.591,32 Euro) in einem Zuwendungsbescheid und wird hierdurch in die Lage versetzt, im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit flexibel auf die Bedarfssituation zu reagieren. Darüber hinaus erhält der Träger aus dem Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ zusätzliche Mittel i.H.v. 28.090 Euro.

 

 

  1. Sieht das Bezirksamt Ansatzpunkte für Regressforderungen gegenüber dem Architekten und/oder gegenüber einzelnen Gewerken, die an der Errichtung des Clippo beteiligt waren?

 

Zu 8.:

Nein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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