22-0600.01

Schaustellerplatz am Dwerlandweg - Nachfragen

Antwort

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.15

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh, Garbers, Woller und der CDU-Fraktion

Im Rahmen der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Wie ist der Sachstand beim Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg? “ (22-585.1) antwortete das Bezirksamt u.A.:

Das Lärmkataster für Hamburg gibt Hinweise, dass die für einen Schaustellerplatz zu prüfende Fläche lärmtechnisch problematisch ist. Eine entsprechende Untersuchung wurde von Hamburg Invest bisher nicht in Auftrag gegeben. Die weiteren Handlungsschritte werden zu gegebener Zeit aus dem Gutachten abgeleitet.“

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Seit wann sind die Hinweise aus dem Lärmkataster bekannt?

Seit Mitte 2021.

  1. Warum wurde eine entsprechende Untersuchung bisher nicht in Auftrag gegeben?

Bei dem Bebauungsplanverfahren handelt es sich um ein Bebauungsplanverfahren, bei dem das Bezirksamt das Verfahren sowie die Abwägung durchführt und die Planungsbegünstigte die Kosten u.a. für Untersuchungen übernimmt. Planungsbegünstigte ist in diesem Fall die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE). Das Bezirksamt hat das Erfordernis für eine LTU der HIE mehrmals übermittelt. Die Frage, warum die Untersuchung nicht in Auftrag gegeben wurde, kann nur die HIE als Planungsbegünstigte oder ihre Gesellschafterin, die BWAI, beantworten.

  1. Welches Gutachten ist im letzten Satz der Antwort gemeint? Die lärmtechnische Untersuchung oder ein weiteres Gutachten?

Gemeint ist das lärmtechnische Gutachten.

  1. Was sind die Voraussetzungen, damit „zu gegebenen Zeit“ gegeben ist?

Zu gegebener Zeit“ bedeutet „nach Vorliegen und Auswerten des lärmtechnischen Gutachtens“.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Dweerlandweg

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