21-1565

Schaukästen am Serrahn

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann, - Fraktion DIE LINKE

 

Die Umgestaltung des Serrahns ist fast abgeschlossen, auch die Renovierung des Krans befindet sich auf der Zielgeraden. Die im Geländer installierten Schaukästen passen sich gut ein. Auf einer Kulturausschusssitzung vor einiger Zeit war die Frage nach Möglichkeiten für bildende Künstlerinnen und Künstler aufgeworfen worden, in Schaukästen zu werben. Leider ist das zurzeit nicht möglich, da alle drei Schaukästen mit Werbung der Bergedorfer Schifffahrtslinie belegt sind und ein weiterer - scheinbar provisorisch installierter Schaukasten am Hafengeländer - ebenfalls mit Werbematerial der Bergedorfer Schifffahrtslinie bestückt ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Ist das Bezirksamt Eigentümer der drei fest im Hafenländer installierten Schaukästen? Wenn nein: Wer ist Eigentümer?
  2. Gibt es eine Genehmigung für die Aufstellung des am Geländer scheinbar provisorisch befestigten vierten Schaukasten? Wenn ja: Warum, da es ja schon drei Schaukästen mit Werbung des gleichen Unternehmens am Serrahn gibt.
  3. Wer und von wem ist entschieden worden, dass alle drei fest im Geländer installierte Schaukästen an ein Unternehmen vergeben wurden? Oder ist es nur eine vorübergehende Belegung und die Vergabe der drei Schaukästen wird noch ausgeschrieben?
  4. In der Vergangenheit gab es einen Schaukasten des Museums für Bergedorf und die Vierlande am Serrahn. Ist hier ein Ersatz geplant?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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