Schallschutz am Gleisdreieck Mittlerer Landweg
Auskunftsersuchen der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE
Die Wohnungen im Standard des sozialen Wohnungsbaus im Gleisdreieck/Mittlerer Landweg entsprechen im Moment nur dem Schallschutz für ein Mischgebiet. Nach der Fertigstellung des Bebauungsplans müsste der Schallschutz erhöht werden, damit die Wohnungen an Berechtigte als Sozialwohnungen vermietet werden können. Hierzu muss, so der Kenntnisstand, eine zusätzliche Schallschutzwand direkt an den Bahngleisen errichtet werden.
Das Bezirksamt beantwortet die Frage 1, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen unter Beteiligung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration die Fragen 2-7 des Auskunftsersuchens vom 13. Dezember 2016 wie folgt:
Wir fragen daher die zuständige Behörde:
Zu 1.:
Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse ja. Näheres wird im Bebauungsplanverfahren geprüft.
Zu 2. und 3.:
Dies wird zurzeit noch geprüft.
Zu 4.:
Es wird davon ausgegangen, dass die Lärmschutzwand auf dem Gelände der Deutschen Bahn entstehen wird, so dass das Eisenbahnbundesamt die zuständige Genehmigungsbehörde wäre.
Zu 5.:
Darüber können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden, weil die Dauer von mehreren standortspezifischen Faktoren abhängig ist.
Zu 6.:
In der Teilverständigung Mittlerer Landweg (Drs. 21/5231) ist vereinbart worden, dass im Jahr 2017 gemäß Bezirksversammlungsbeschluss zunächst eine Belegung mit 2.500 Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgen soll. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und im Einvernehmen mit dem Eigentümer soll die Belegung sukzessive reduziert werden.
Unter der Prämisse, dass im Bebauungsplanverfahren eine zügige Vorweggenehmigungsreife erreicht und weiterhin die Lärmschutzwand am Bahndamm errichtet worden ist, soll so bald als möglich eine Reduzierung auf 1.500 Plätze erfolgen. Die dann frei werdenden Wohneinheiten sollen unmittelbar in eine reguläre Wohnnutzung überführt werden. Um die final angestrebte Zahl von 300 Plätzen in der Folgeunterbringung bis 1. Januar 2020 zu erreichen, wird f & w im Rahmen der Möglichkeiten im Jahr 2019 eine weitere deutliche Reduzierung der Plätze in der Folgeunterbringung planen.
Die tatsächliche Umsetzung ist, neben den beiden bereits erwähnten Voraussetzungen, auch von vorhandenen Plätzen in der Folgeunterbringung bzw. der Verfügbarkeit von Wohnraum abhängig.
Zu 7.:
Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.
---
---