20-1053

Schallschutz am Gleisdreieck Mittlerer Landweg

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Die Wohnungen im Standard des sozialen Wohnungsbaus im Gleisdreieck/Mittlerer Landweg entsprechen im Moment nur dem Schallschutz für ein Mischgebiet. Nach der Fertigstellung des Bebauungsplans müsste der Schallschutz erhöht werden, damit die Wohnungen an Berechtigte als Sozialwohnungen vermietet werden können. Hierzu muss, so der Kenntnisstand, eine zusätzliche Schallschutzwand direkt an den Bahngleisen errichtet werden.

 

Wir fragen daher die zuständige Behörde:

 

  1. Ist es richtig, dass eine Vermietung aller Wohnungen oder eines Teils der Wohnungen an Wohnungsberechtigte im Gleisdreieck nur mit dieser o.g. zusätzlichen Schallschutzmaßnahme möglich ist?
  2. Wer muss für die Kosten der Schallschutzmaßnahme an den Gleisen aufkommen?
  3. Wer muss diese Schallschutzmaßnahme beantragen?
  4. Wer muss diese Schallschutzmaßnahme genehmigen?
  5. Wie lange dauert es in der Regel von der Antragstellung bis zur Fertigstellung solch einer Schallschutzmaßnahme?
  6. Welche Belegungen über f&w sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 geplant bzw. nach der Vereinbarung der Hansestadt mit der Bürgerinitiative überhaupt nur möglich?
  7. Welche Kosten entstehen pro Quadratmeter Wohnfläche für f&w bzw. der Hansestadt Hamburg durch einen möglichen Leerstand, weil die Unterbringung von Flüchtlingen limitiert ist und eine normale Vermietung wegen fehlenden Lärmschutzes nicht möglich ist?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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