Satzung des Inklusionsbeirats Bergedorf
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.7
Berichterstatter: Herr Graßhoff
Die Mitglieder des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration haben in ihrer Sitzung am 06.01.26 über den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Satzung für den Inklusionsbeirat Bergedorf beraten.
Im Zuge dieser Beratungen wurden folgende Änderungswünsche von der SPD vorgebracht:
- In den §§ 3, 5, 8 und 9 sollten nicht nur weibliche Bezeichnungen verwendet werden.
- Die Formulierung in § 3 Abs. 3a macht so keinen Sinn, da zwei Bezirksversammlungsmitgliedern nur eine zugewählte Person gegenübergestellt wird.
- §4: Die politischen Vertreterinnen und Vertreter werden nicht entsandt, sondern gewählt.
- §9 Abs. 1 Satz 2: Im Wort „letzten“ fehlt ein „t“.
Die CDU formulierte grundlegende rechtliche Bedenken am gewählten Verfahren und hat deshalb vorgeschlagen, den Text des Entwurfs in Verbindung mit einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen, Dieser Prüfauftrag soll beinhalten, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens durch das Bergedorfer Rechtsamt prüfen zu lassen. Parallel zu dieser Prüfung sollen die Fachsprecher über die Satzung beraten und einen interfraktionellen Vorschlag erarbeiten.
Der Fachausschuss hat schließlich den Satzungsentwurf mit den vorgebrachten Änderungen mehrheitlich mit den 8 Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken beschlossen. Die CDU und die AfD haben dagegenvotiert.
Der Vorschlag der CDU wurde mehrheitlich mit den 8 Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken abgelehnt. Die CDU und die AfD stimmten dafür.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.
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