Geschäftsordnung zur Einsetzung eines Inklusionsbeirates
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.1
Die im Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration am 06.01.2026 vorgebrachten Anmerkungen wurden vollständig in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Auf Empfehlung des Leiters des Rechtsamtes wird für das Dokument die Bezeichnung „Geschäftsordnung“ verwendet, da die Formulierung „Satzung“ im hamburgischen Verwaltungsgebrauch unüblich ist. Darüber hinaus wurden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, die ebenfalls auf Anregung des Rechtsamtes beruhen.
Besondere Beachtung fand dabei die Regelung zum Budgetbeschluss durch die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung verfügt über kein eigenes Etatrecht für den Verwaltungshaushalt, sondern besitzt lediglich Steuerungs- und Empfehlungsbefugnisse gegenüber dem Bezirksamt (vgl. Bezirksverwaltungsgesetz sowie das Haushaltsrecht der Freien und Hansestadt Hamburg).
Vor diesem Hintergrund wurde die Formulierung dahingehend angepasst, dass keine verbindliche Mittelzuweisung mehr vorgesehen ist. Stattdessen wird eine Erwartung formuliert, dass die entsprechenden Belange im Rahmen des Haushaltsvollzugs berücksichtigt werden, wobei ausdrücklich klargestellt wird,dass dies nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen kann.
Die Leitung des Rechtsamtes sieht keine rechtlichen Bedenken gegen den Erlass der Geschäftsordnung durch die Bezirksversammlung. Nach ihrer Einschätzung steht diese auch nicht im Widerspruch zu § 14 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Vielmehr wird hierin ein pragmatischer Ansatz gesehen, um fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern nicht in jeder einzelnen Sitzung erneut Rederechte einräumen zu müssen.
Die Bezirksversammlung beschließt die vorliegende Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung.
Anlage 1 Geschäftsordnung des Inklusionsbeirats Bergedorf
Anlage 2 Zusammensetzung eines Auswahlgremiums
Anlage 3 Bewerbungs-Bogen
Anlage 4 Bewertungsmatrix
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