21-2075

Sanierungskonzept für die Instandsetzung von Straßen in den Vier- und Marschlanden

Antrag

Letzte Beratung: 14.05.2024 Regionalausschuss Ö 9.4

Sachverhalt

A n t r a g

nach § 15 der Geschäftsordnung

der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Woller, Capeletti und CDU-Fraktion

 

 

In den letzten Jahren ist durch trockene Sommer, vielen Regenfällen und durch mehrere Frostperioden festzustellen, dass viele Straßen erhebliche Schäden aufweisen. Das wird sichtbar durch aufgebrochenen Asphalt, Schlaglöcher, erheblichen Rissbildungen, seitliche Versackungen und Spurrinnen. Fahrbahnrisse von 3 cm und mehr sind keine Seltenheit.

 

Um darauf hinzuweisen, hat das Bezirksamt an vielen Stellen Gefahrenzeichen mit dem Zusatz „Straßenschäden“ aufgestellt und zum Teil die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Gleichzeitig hat das Bezirksamt durch die Tiefbauabteilung sehr viele Schlaglöcher mit sogenanntem „Kaltasphalt“ geflickt. Einige kleinere Streckenabschnitte wurden auch abgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen. Das scheint aber augenscheinlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein zu sein, denn zu entfernten Hinweisschildern hat dies nicht geführt. Die Straßenschäden beinträchtigen weiterhin nicht nur die Verkehrssicherheit der Fahrzeugführer, sondern im erheblichem Maße auch die Fußnger und Fahrradfahrer.

 

Es ist an der Zeit, von der Flickschusterei weg zu kommen und ein Sanierungskonzept für die Straßen der Vier- und Marschlande zu erarbeiten. Bei der Feststellung der Schäden sind auch die Auswertungen der regelmäßigen Zustandserfassungsbefahrungen (ZEB) der Straßen zu berücksichtigen und im Erhaltungsmanagement für Straßen (EMS) einzuarbeiten. In der Folge sind dann die entsprechenden Haushaltsmittel für die Instandsetzung einzuwerben.

 

Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksamtsleiterin möge

 

  1. mit der Tiefbauabteilung des Bezirksamts die vorhandenen Straßenschäden für die Vier- und Marschlande aufnehmen. Dazu sind auch die festgestellten Daten aus den Zustandserfassungsbefahrungen aufzunehmen und ein Sanierungskonzept im Rahmen des Erhaltungsmanagement für Straßen zu erarbeiten.

 

  1. für die Umsetzung und Beseitigung der Straßenschäden entsprechende Haushaltsmittel einwerben.
     
  2. Die Bezirksamtsleiterin möge über das Ergebnis ihrer Bemühungen zeitnah im RgA berichten.

 

 

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