Saisonale Verkaufsstände
Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE
Nach der Bürgerschaftsdrucksache 21/5990 treffen die jeweils zuständigen bezirklichen Stellen nach „pflichtgemäßem Ermessen“ gem. § 19 Abs. 1 des Hamburgischen Wegegesetzes (anhand der dort genannten Kriterien) Entscheidungen über erlaubnispflichtige Sondernutzungen, z.B. durch saisonale Verkaufsstände.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
2.1 Wenn nein: Bitte die Gründe dafür aufführen.
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