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Sachstandsbericht zur Sportanlage Bergedorf West

Mitteilung

Letzte Beratung: 28.02.2022 Fachausschuss für Sport und Bildung Ö 2

Sachverhalt

 

Ausgangslage:

Im Bezirk Bergedorf befindet sich am Ladenbeker Furtweg neben Hsnr. 178 auf dem 7.633 m² großen Flurstück 4724 der Gemarkung Billwerder eine Sportanlage mit dazugehörigem Umkleidegebäude (s. rot umrandeter Planausriss).

 

 

Auf dieser Sportanlage ist der SV Bergedorf-West e.V. von 1971 (SV BW) beheimatet. Nach Mitteilung des Hamburger Sportbundes (HSB) verfügt dieser Sportverein nach aktuellem Stand über 33 Mitglieder, die diese Sportanlage nutzen. Beim Hamburger Fußballverband (HFV) ist momentan nur eine Herrenmannschaft für den SV BW gemeldet, die in der Kreisklasse spielt.

 

Der Sportplatz (dunkelgrün) dieser Sportanlage besteht aus einem alten Grandplatz mit den Abmessungen von ca. 90 x 50 m. Die gesamte Sportanlage inkl. Umkleidegebäude ist veraltet und sanierungsbedürftig.

 

Im Zuge von RISE Bergedorf-West soll auch diese Sportanlage in die Planungen einbezogen und neu gestaltet werden.

 

In diesem Zuge wurden unterschiedliche Lösungsansätze geprüft.

 

Erste Überlegungen gingen dahin, den Grandplatz in einen modernen Kunststoffrasenplatz umzubauen, um auch zukünftig einen regulären Punktspielbetrieb auf einem Großspielfeld zu ermöglichen. Ein solcher Platz weist die Normmaße von 108 x 68 m brutto (inkl. Sicherheitsbereiche) auf. Wegen der Grundstücksgröße ist ein Platz dieser Größe allerdings nicht realisierbar.

 

Die Problemlösung hätte nun darin bestehen können, die angrenzenden Flächen (weiß und gelb dargestellt) vom Grundstückseigentümer (Sondervermögen Schulimmobilien Hamburg SOV) anzukaufen. Da sich dieser von den als Schulreserveflächen gedachten Grundstücken allerdings nicht trennen will, bleibt diese Lösung verwehrt.

 

Bei einem Ankauf hätte man die Flächen verschmelzen und die einzelnen Sportanlagenbestandteile anders positionieren können, um dem Flächenbedarf eines Großspielfeldes von 108 x 68 m gerecht zu werden.

 

Durch diese wesentliche Veränderung der Sportanlage würde der bestehende Alt-Anlagen-Bonus nach der Sportanlagen-Lärmschutz-Verordnung verloren gehen. Dieser Bonus gilt für Sportanlagen, die vor 1991 erbaut wurden. Die zukünftige Nutzung der Sportstätte müsste im Rahmen eines neuen Bauantragsverfahrens mit der Wohnungsbebauung abgestimmt und nach dem Lärmerzeugnis anhand der derzeit gültigen Rechtslage neu bewertet werden.

 

Abgesehen von der rechtlichen Seite erlauben es nach Auskunft des Bezirklichen Sportstättenbaus (M/BS) derzeit die begrenzten finanziellen Möglichkeiten nicht, ein in Kunststoffrasen ausgestaltetes Großspielfeld mit dazugehörigem Umkleidegebäude zu realisieren. Zudem existiert ein festgeschriebener Kriterienkatalog, anhand dessen Maßnahmen und Vorschläge für Sportanlagen ausgewählt und einmal jährlich dem Sportstättenbeirat vorgestellt werden. Da die vorgegebenen Bedingungen nicht erfüllt werden konnten, fand die Sportanlage am Ladenbeker Furtweg bisher keine Berücksichtigung.

 

Eine weitere Variante der Neugestaltung wäre die Realisierung eines Jugendspielfeldes mit deutlich geringeren Abmessungen gewesen. Die Lage des Sportplatzes hätte nicht geändert werden müssen, so dass auch nicht der Altanlagenbonus verloren gegangen wäre. Eine Rücksprache mit dem Vereinsvorstand führte jedoch zu dem Ergebnis, dass nur die Realisierung eines Großspielfeldes für den Sportverein von Interesse sei, um die Herrenmannschaft weiterhin halten zu können.

 

Die dritte Variante sieht den Bau eines Sport- und Bewegungsparks für Jung und Alt vor, der für eine Vielzahl von Sportaktivitäten zur Verfügung stehen würde. Der Bewegungspark soll aus unterschiedlichen Outdoor-Fitnessgeräten bestehen, die generationsübergreifend genutzt werden können. Ergänzend dazu sind weitere Sportangebote denkbar wie z.B. ein Volleyball- oder Streetball-Feld. Im Ergebnis soll dieser Sport- und Bewegungspark seinen Beitrag im Rahmen des RISE-Programms leisten, einen Mehrwert für das Quartier zu schaffen.

 

Resümee:

Im Ergebnis ist die dritte Variante die einzige, die in Anbetracht der gegebenen Voraussetzungen realisierbar erscheint und weiterverfolgt werden soll. Im ersten Halbjahr 2022 wird es dazu Gespräche mit den Akteuren geben. Des Weiteren wird in diesem Jahr ein Beteiligungsprozess stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

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