Sachstandsbericht der BUKEA zum Grunderwerb Schöpfwerk Dove-Elbe
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) lehnt für dieses Jahr eine Referentenentsendung ab. Sie erklärt sich bereit Anfang 2025 über den Sachverhalt zu berichten. Sie teilt folgenden Sachstand mit:
In den Vier- und Marschlanden besteht Handlungsbedarf bezüglich der Verbesserung des Binnenhochwasserschutzes. Im Jahr 2011 hat die FHH eine Studie in Auftrag gegeben, in der verschiedene Varianten zur Verbesserung der Situation erarbeitet wurden. Die daraus abgeleitete Vorzugsvariante beinhaltet den Bau eines Schöpfwerks am östlichen Ende der Dove-Elbe (SW Dove-Elbe) sowie zweier weiterer kleinerer Schöpfwerke bei Zollenspieker und Neudorf und den Umbau der Krapphofschleuse.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mit der Planung des Schöpfwerks Dove-Elbe beaugftragt. Das Planfeststellungsverfahren ruht derzeit, da der notwendige Grunderwerb über Jahre nicht gelang. Im Jahr 2020 hat die BUKEA die Federführung für den Grunderweb übernommen. Seither konnten neun Flächen angekauft werden. Dazu zählen auch sämtliche Flurstücke, die für den Bau des Schöpfwerksgebäudes erforderlich sind, d.h mit dem Erwerb dieser Schlüsselflurstücke ist die Errichtung des Schöpfwerkes nun möglich. Bis zum Ende des Jahres setzt die BUKEA die Verhandlungen zum Grunderwerb in jedem Fall noch fort. Im Fokus stehen dabei Flurstücke, welche für den Gewässerausbau erforderlich sind.
Parallel zum Grunderwerb werden vom LSBG bereits Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens getroffen. Derzeit werden die für den Gewässerausbau erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen aktualisiert. Aufbauend auf den Ergebnissen des Grunderwerbs (Stand Ende 2024) und den naturschutzfachlichen Untersuchungen wird der
LSBG ab dem Jahr 2025 die Planunterlagen erneuern und das Planfesstellungsverfahren wieder aufnehmen. Die Errichtung des Schöpfwerks Dove-Elbe und der Gewässerausbau sollen 2030 abgeschlossen sein.
Neben dem Schöpfwerk Dove-Elbe ist – wie eingangs erwähnt - auch die Errichtung von Schöpfwerken bei Zollenspieker und Neudorf erforderlich. Auch die dafür erforderlichen Planungen laufen derzeit schon beim LSBG. Momentan wird die bauliche Umsetzung des Schöpfwerkes Zollenspieker bis zum Jahr 2028 und und die des Schöpfwerks Neudorf bis 2030 angestrebt.
Zur Verbesserung des Binnenhochwasserschutzes in den Vier- und Marschlanden sind neben dem Bau dieser drei Schöpfwerke weitere Maßnahmen vorgesehen. Bereits umgesetzt wurde die Erneuerung der Steuerungstechnik des Deichsiels Tatenberg durch die Hamburg Port Autority und die Erweiterung der operativen Hochwasservorhersage beim LSBG. Diese Maßnahmen konnte ihre Wirksamkeit schon bei der letzten Gefahrenlage im Dezember 2023 unter Beweis stellen. Derzeit findet die Ertüchtigung des Deichsiels Tatenberg statt. Die vorgesehene Leistungssteigerung wird bei kritischen Wetterlagen für eine schnellere Entlastung der Dove-Elbe sorgen. Weiterhin erfolgt derzeit die Weiterführung bzw. der Abschluss der Untersuchungen zur operationellen Hochwasservorhersage zur Optimierung der Entwässerung in den Vier- und Marschlanden durch den LSBG. Die Umsetzung eines Umbaus der Krapphofschleuse ist abhängig von den Ergebnissen der Modellierung des LSBG und möglicher Vorabsenkungen im System.
Der Regionalausschuss nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
keine