20-1133.01

Sachstand öffentliche Unterbringung Bünt

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich, Froh und der CDU-Fraktion

 

 

Begründet auf einem Beschluss der Bezirksversammlung soll auf der Fläche Bünt, am Binnenfeldredder, eine öffentliche Unterbringung erstellt werden. Zwischenzeitlich hat es eine Informationsveranstaltung des Bezirks mit den Anwohnern gegeben. Dort wurden Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung auch für die Mitglieder der Bezirksversammlung von Interesse ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 10.03.2017 wie folgt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Fläche?

 

Die Bauantragsstellung seitens fördern & wohnen ist für den März 2017 vorgesehen.

 

 

  1. Handelt es sich bei der Fläche um ein Landschaftsschutzgebiet, ein Außengebiet oder eine andere Art von Fläche?

 

Landschaftsschutzgebiet: nein

 

Außengebiet: ja (Hinweis: die Ausweisung „Außengebiet“ in den Baustufenplänen ist obsolet. Es handelt sich daher um einen Außenbereich gemäß § 35 BauGB.).

 

 

  1. Wonach soll die Wohnunterkunft genehmigt werden, nach § 246 (9) oder 246 (13) BauGB?

 

§ 246 (9) BauGB

 

 

  1. Hat es schon eine Bodenuntersuchung der Fläche gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte detailliert darstellen) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

s. Antwort zu Frage 7.

 

 

  1. Wurde ein Umweltgutachten erstellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte detailliert darstellen) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

s. Antwort zu Frage 7.

 

 

  1. Wurden Feldmessungen (i. S. SMOG) im Bereich der Hochspannungsleitungen durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte detailliert darstellen.). Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

s. Antwort zu Frage 7.

 

 

  1. Sollten die Fragen 4-6 nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts fallen, ist dem Bezirksamt jedenfalls bekannt, ob die nachgefragten Untersuchungen bereits stattgefunden haben? Wenn ja, sind dem Bezirksamt die Ergebnisse bekannt?

 

Die Fragen 4-6 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Entsprechende Gutachtenaufträge werden durch fördern & wohnen vergeben.

 

Zu den nachgefragten Gutachten im Einzelnen:

  • Bodenuntersuchung: liegt nach Kenntnis des Bezirksamtes bei fördern & wohnen vor.
  • Umweltgutachten: hierzu liegt bisher eine Bestandsaufnahme des Baumbestandes an der Grenze zu der Betriebsfläche von MR auch dem Bezirksamt vor. Weiterhin wird aufgrund der Lage im Außenbereich ein landschaftspflegerischer Begleitplan zur Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (insbesondere Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung), des besonderen Artenschutzes und des Baumschutzes erstellt.
  • Feldmessungen: Messungen wurden nach Kenntnis des Bezirks bisher nicht durchgeführt. Es liegt aber eine entsprechende Stellungnahme von Stromnetz Hamburg auch dem Bezirksamt vor, die die möglichen Gefahren anhand vorhandener Richtlinien einschätzt.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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