21-0949.01

Sachstand bezüglich Planung und Realisierung eines neuen Kinderschutzhauses im Bezirk Bergedorf

Antwort

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26.08.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE

der BAbg. Petersen-Griem und SPD-Fraktion

des BAbg. Meyns und FDP-Fraktion

 

Mit der Drucksache 20-1975 vom 28.3.2019 hat die Bezirksversammlung den Bau eines Kinderschutzhauses auf den Weg gebracht. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass es ein Grundstück am Ladebeker Furthweg gibt und die Sprickenhof GmbH mit der Realisierung des Projektes beauftragt wurde.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu den im Auskunftsersuchen vom 07.06.2021 gestellten Fragen wie folgt Stellung:

 

  1. Liegt von der Sprinkenhof GmbH eine konkrete Planung für die Realisierung vor?

 

Ja, der abgestimmte Vorentwurf liegt vor.

 

 

Wenn ja:

1.1.            Gibt es eine Baugenehmigung oder wann ist mit einer zu rechnen?

 

Der Bauantrag wurde am 21.05.2021 gestellt. Es gibt bereits eine Antwort der Genehmigungsdienststelle beim Bezirksamt Bergedorf mit Nachforderungen vom 27.05.2021 aber noch keine Baugenehmigung.

 

 

1.1.1.      Gibt es Hindernisse, die einer Baugenehmigung im Wege stehen?

 

Nein, die Nachforderung von Unterlagen wird bearbeitet. Danach sollte dem Neubau grundsätzlich nichts im Wege stehen. Es wird mit der Baugenehmigung im August/September 2021 gerechnet.

 

 

1.2.            Wann soll der Bau fertiggestellt sein

 

Die Fertigstellung ist für 01.01.2023 geplant.

 

 

1.3.            Wann ist mit einer Inbetriebnahme zu rechnen?

 

Da zwischen Übergabe des Gebäudes und der Inbetriebnahme mit der Betreuung von Kindern noch vorbereitende Tätigkeiten erforderlich sind, wird mit einer Inbetriebnahme zum 01.03.2023 gerechnet.

 

 

Wenn nicht:

1.4.            Wann ist mit einer konkreten Planung zu rechnen?

 

Entfällt.

 

 

  1. Wann beginnt die inhaltliche Konzeptentwicklung?

 

Eine gesonderte Konzeptentwicklung für die Einrichtung ist insoweit nicht vorgesehen, da es ein einheitliches Konzept für alle Kinderschutzeinrichtungen gibt, das auch hier zum Tragen kommt. Die lokalen Kooperationen werden zu gegebener Zeit entwickelt; in diesem Zuge wird es auch einen Kontakt zum Jugendamt in Bergedorf geben.

Im Übrigen wird nach aktueller Bedarfslage die Gesamtplatzkapazität für Hamburg nicht ausgeweitet, sondern nur eine lokale Orientierung zugunsten Bergedorfs vorgenommen, indem eine Einrichtung mit drei Betreuungsgruppen in das Objekt nach Bergedorf umzieht.

 

2.1.            Wird das Jugendamt Bergedorf an der Konzeptentwicklung beteiligt?

 

s. Antwort zu 2.

 

 

  1. Wie wird der Zeitplan der Inbetriebnahme vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im stationären Jugendhilfebereich eingeschätzt?

 

Dadurch, dass eine bestehende Einrichtung nach Bergedorf umziehen wird und ein kalkulierbarer, zeitlicher Vorlauf für die Inbetriebnahme besteht, entschärft sich das Problem des Fachkräftemangels nach aktueller Lage und Einschätzung erheblich.

 

Die Sozialbehörde dankt der Bezirksversammlung Bergedorf für die Unterstützung dieses Vorhabens. Sie trägt damit zur bedarfsgerechten Versorgung von Kindern im Osten Hamburgs mit Schutzplätzen bei.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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