21-0095.01

Sachsentor 17

Antwort

Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Jacobsen, Meyns und Kubat und der FDP-Fraktion

 

Hiermit bitten wir die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Amt für Denkmalschutz, um Auskunft zu dem seit 2018 leerstehenden historischen Gebäude Sachsentor 17. Das Gebäude wurde in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts errichtet und gehört zum unverzichtbaren historischen Baubestand des Bergedorfer Sachsentors. 

 

Durch den Einblick von außen ist für jeden deutlich zu sehen, dass an dem Gebäude mit Arbeiten zur Entkernung begonnen worden ist. Diese ruhen seit etwa einem dreiviertel Jahr. Wie bekannt wurde, soll die Baustelle aufgrund der fehlenden denkmalrechtlichen Genehmigung behördlich stillgelegt worden sein. Seitdem verfällt das Gebäude weiter. Wir fragen daher das Denkmalschutzamt:

 

Die Behörde für Kultur und Medien beantwortet das Auskunftsersuchen vom 05.09.2019 wie folgt:

  1. Wann und aus welchem Grund ist die Baustelle stillgelegt worden?
  2. Welche Schäden sind durch unsachgemäße Arbeiten am Gebäude entstanden?
  3. Welche Schäden sind durch unterlassene Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Gebäude entstanden?

 

Zu 1. bis 3.:

Nachdem das Bezirksamt Bergedorf das Denkmalschutzamt auf das ungenehmigte Bauvorhaben Sachsentor 17 hingewiesen hatte, konnte das Denkmalschutzamt das Gebäude am 9. April 2018 zur Inaugenscheinnahme begehen. Festgestellt wurde, dass vitale Teile der Tragkonstruktion entfernt wurden. Die historische Tragkonstruktion ist eine Holzfachwerkkonstruktion auf Feldsteinen gegründet. Die senkrechte Tragkonstruktion des Holzfachwerkes wurde durch Leimbinder größerer Abmessung an anderer Stelle auf neuem Betonfundament ersetzt. Gegenwärtig ist weder eine Aussteifung noch eine Abfangung der Konstruktion ersichtlich. Demzufolge war offen, ob die Gebäudestatik noch intakt ist. Zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben wurde dem Eigentümer nahegelegt, die Bautätigkeit einzustellen, einen Statiker zu Rate zu ziehen und die weiteren Maßnahmen mit dem Denkmalschutzamt abzusprechen. Der hinzugezogene Statiker empfahl, das Gebäude im Erdgeschoss mit stählernen Drehsteifen notabzusteifen. Diese Notmaßnahme wurde durchgeführt und ist vom öffentlichen Grund aus sichtbar. Seither ruht die Bautätigkeit.

 

Festgestellt wurde darüber hinaus, dass die Fußbodenkonstruktion im Erdgeschoss ausgebaut ist. Im Dachgeschoss wurden die historischen Sparrengebinde großenteils durch Neukonstruktionen, die keine kraftschlüssigen Knoten aufwiesen, ersetzt. Die Holztragkonstruktion weist Schädlingsbefall auf. Ein Gutachten zur Bewertung des Schädlingsbefalls soll durch die Eigentümer beauftragt werden.

 

 

  1. Wer hat für diese Schäden aufzukommen?

 

Zu 4.:

Der Eigentümer.

 

 

  1. Liegen dem Denkmalschutzamt Erkenntnisse darüber vor, dass der Abbruch des historischen Gebäudes geplant ist?
  2. Wenn ja, ist geplant den Denkmalschutz für das Gebäude aufzuheben?
  3. Wenn ja, wie lautet die Begründung?

 

Zu 5. bis 7.:

Nein. Im Übrigen: entfällt.

 

 

  1. Wenn nein, wie sehen die weiteren Schritte zur Restaurierung aus, konkret: Wann ist mit dem Beginn der Restaurierungsarbeiten zu rechnen?

 

Zu 8.:

Nach Vorliegen aller Erkenntnisse zu den notwendigen statischen Maßnahmen und den Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung kann mit den weiteren Schritten zur Instandhaltung des Denkmals begonnen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

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