20-1539

Rutschbahnen vor dem Bergedorfer Bahnhof - Was unternimmt das Bezirksamt?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Emrich und der CDU-Fraktion

 

Leider sind die guten alten Zeiten, mit Schnee von Dezember bis März in Norddeutschland lange vorbei. Mittlerweile ist es schon mehr als ungewöhnlich, dass in Hamburg überhaupt noch Schnee fällt. Hierdurch scheint auch die Verpflichtung der Anlieger zum Schneeräumen etwas in Vergessenheit geraten zu sein. Ist dies an wenig frequentierten Orten vielleicht noch zu verschmerzen, wird es dort zu einer großen Gefahrenquelle, wo viele Menschen unterwegs sind.

 

Solche Orte sind z.B. die Plätze rund um den Bergedorfer Bahnhof. Im Februar konnte dort beobachtet werden, dass man es mit der Räumpflicht nicht allzu genau nimmt. Die Plätze vor dem CCB und vor dem Bahnhof auf der Lohbrügger Seite waren umgeräumt und konnten komplett als Rutschbahnen genutzt werden. Auf der Lohbrügger Seite wurde zwar spärlich gestreut, sicher gehen konnte man auf den Wegen dennoch nicht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wer ist für die Schneeräumung vor dem CCB zuständig?
  2. Wer ist für die Schneeräumung vor dem Herzog-Carl-Friedrich-Platz zuständig?
  3. Wer ist für die Schneeräumung vor dem Bahnhof Bergedorf zuständig?
  4. Soweit nicht das Bezirksamt an den genannten Stellen zuständig ist:

a) Kontrolliert das Bezirksamt stichprobenhaft, ob der Räumpflicht nachgekommen wird? Wenn ja, wie oft wurde im Februar 2018 kontrolliert, zu welcher Uhrzeit und wo?

b) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass an den o.g. Stellen der Räumpflicht nicht zufriedenstellend nachgekommen wurde?

  1. Wenn das Bezirksamt zuständig ist, warum wurde an den o.g. Stellen im Februar 2018 nicht ausreichend geräumt?
  2. Ist es im Februar an o.g. Stellen zu Unfällen gekommen, die auf die Glätte zurückzuführen sind? Wenn ja, wo und wie viele?

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---