20-1114.01

Rodungen am Mittleren Landweg / Rungedamm

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner, Emrich, Froh und der CDU-Fraktion

 

Der Bebauungsplan Allermöhe 12 weist den nord-westlichen Teil des Plangebiets, angrenzend an die straßenparallele Wohnbebauung, als Grünflache aus. Konkret als Fläche für Dauerkleingärten. Der B-Plan trat Ende 1978 in Kraft. Nur ein Teil der Fläche wurde aber bisher als Kleingartenfläche genutzt, die restliche Fläche lag brach und wurde nicht gepflegt. In dieser Zeit hat sich die Natur ihren Raum erobert.

 

Am 10. Februar 2017 wurde erheblich durch Rodungsarbeiten in die ungenutzte Fläche eingegriffen. Auch vor großen gesunden Bäumen wurde nicht halt gemacht. Weder Politik noch Anlieger wurden über Maßnahmen und Absichten bisher informiert. Fraglich ist, ob vor den Maßnahmen naturschutzrechtliche Belange ausreichend geprüft wurden.

 

Vorsichtig formuliert: Insgesamt ein sehr unglückliches Vorgehen seitens der Verantwortlichen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 14.02.2017 wie folgt:

 

  1. Wie lange lag die Fläche brach?

Zu 1.:

Dies ist dem Bezirkamt nicht bekannt. Vermutlich seit dem Bau der angrenzenden Kleingartenanlage.

 

 

  1. Warum lag die Fläche so lange brach?

Zu 2.:

Die Mittel für den Bau der Kleingärten waren nicht vorhanden.

 

  1. Warum wurde jetzt gerodet?

 

  1. Was soll auf/mit der Fläche geschehen?

Zu 3. und 4.:

Die Mittel für den Bau der Kleingärten wurden von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) Anfang des Jahres 2017 bereitgestellt. Da der erste Bauabschnitt gemäß BUE in diesem Jahr umgesetzt werden soll, müssen die Räumungsarbeiten bis zum 28.02.2017 beendet sein.

 

 

  1. Was wurde an Bäumen, Sträuchern, etc. gefällt/gerodet? (Bitte Auflisten nach Anzahl und Art)

Zu 5.:

Folgende Bäume wurden gefällt:

1  Weide Stammdurchmesser 31 cm,

2  Weiden Stammdurchmesser 28 cm.

 

Alle anderen Schnittmaßnahmen betrafen Weiden, Pappeln Ahorne und Birken mit einem Stammdurchmesser von unter 25 cm.

Hinzu kommen Brombeeren, Hartriegel, Rosen und Weißdorn.

 

Eine mehrstämmige Kastanie mit Stammdurchmesser von 62 bis 120 cm hatte Einschnürungen verursacht durch illegale Inanspruchnahme im Bereich von Lagerflächen. Eine Weide mit einem Stammdurchmesser von 30 cm wurde ebenfalls vorlaufend durch unbekannte Dritte gefällt.

Eine Weide mit einem Stammdurchmesser von 35 cm wurde irrtümlich durch die ausführende Firma gefällt.

 

 

 

  1. Waren für das Fällen/Roden Genehmigungen z.B. aufgrund von Baumstammdicken nötig? Wenn ja: Wer hat wann was genehmigt?

Zu 6.:

Nein, da es sich um eine Grünanlage/Kleingartenanlage handelt.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Fläche der Lebensraum für Waldohreule, Bekassine, Nachtigall, diversen Froscharten, der zierlichen Tellerschnecke und Weißstorch sein soll Wenn ja, spricht dies nicht gegen eine Genehmigung der Fällungen? Wenn nein, warum nicht?

Zu 7.:

Die Fläche wurde vom Bezirksamt begangen. Die benannten Tierarten und ein geschütztes Biotop wurden nicht beobachtet bzw. entdeckt. Vielmehr wurde die Fläche durch unbekannte Dritte in der Form genutzt, dass dort Gartenabfälle entsorgt werden, Baummaterialien gelagert und ebenfalls entsorgt werden, Gehölzschnittgut für ein Osterfeuer aufgetürmt ist sowie eine Fläche für vermutlich Viehhaltung abgezäunt wurde (siehe auch Antwort zu 11.).

 

  1. Gibt es für die gefällten Bäume Ersatzpflanzungen? Wenn ja: Wann und wo und wer finanziert diese? Wenn nein: Warum nicht?

Zu 8.:

Im Zuge der Neuanlage der Kleingärten werden neue Bäume gepflanzt. Diese stellen jedoch keine Ersatzpflanzung dar.

 

 

  1. Gab es eine artenschutzrechtliche Prüfung vor der Maßnahme? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was war das Ergebnis?

Zu 9.:

Siehe Antwort zu 7.

 

 

  1. Gab es naturschutzrechtliche Prüfung vor der Maßnahme? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was war das Ergebnis?

Zu 10.:

Siehe Antwort zu 11.

 

 

  1. Kann ausgeschlossen werden, dass sich auf der Fläche über die Jahre ein Biotop gebildet hat?

Zu 11.:

Ja, siehe Antwort zu 7. Und in der Biotopkartierung ist diese Fläche nicht vermerkt.

 

 

  1. Von wem kam der Auftrag zur Rodung und wann war dies?

Zu 12.:

Siehe Antwort zu 3.

 

 

  1. Wer musste den Auftrag umsetzen?

Zu 13.:

Das Bezirksamt Bergedorf.

 

 

  1. Warum sind die Anwohner nicht vorab informiert worden?

Zu 14.:

Da alle rechtlichen Rahmensetzungen als erfüllt eingestuft wurden und es einen begründeten Termindruck gab, wurde in diesem Einzelfall von einer Information der benachbarten Anlieger abgesehen.

 

 

  1. Warum sind die politischen Gremien nicht vorab informiert worden?

Zu 15.:

Die Zeitvorgaben seitens der BUE ließ dies nicht zu. Der Regionalausschuss wurde auf seiner Sitzung vom 14.02.2017 nachträglich informiert.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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