Rodungen am Mittleren Landweg / Rungedamm
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner, Emrich, Froh und der CDU-Fraktion
Der Bebauungsplan Allermöhe 12 weist den nord-westlichen Teil des Plangebiets, angrenzend an die straßenparallele Wohnbebauung, als Grünflache aus. Konkret als Fläche für Dauerkleingärten. Der B-Plan trat Ende 1978 in Kraft. Nur ein Teil der Fläche wurde aber bisher als Kleingartenfläche genutzt, die restliche Fläche lag brach und wurde nicht gepflegt. In dieser Zeit hat sich die Natur ihren Raum erobert.
Am 10. Februar 2017 wurde erheblich durch Rodungsarbeiten in die ungenutzte Fläche eingegriffen. Auch vor großen gesunden Bäumen wurde nicht halt gemacht. Weder Politik noch Anlieger wurden über Maßnahmen und Absichten bisher informiert. Fraglich ist, ob vor den Maßnahmen naturschutzrechtliche Belange ausreichend geprüft wurden.
Vorsichtig formuliert: Insgesamt ein sehr unglückliches Vorgehen seitens der Verantwortlichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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