21-1938.01

Rettungsdienst in Bergedorf

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
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25.01.2024
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf

 

Ein effizienter Rettungsdienst ist von essenzieller Bedeutung für die Sicherheit und das Wohlbefinden einer Gesellschaft. Die Nachricht, dass FALK ab Herbst dieses Jahres keine Rettungsfahrten mehr durchführt, wirft besorgniserregende Fragen auf. Insbesondere in Bezirken wie Bergedorf, wo bereits ein Fahrzeug betroffen ist, könnte dies schwerwiegende Auswirkungen auf die Notfallversorgung haben. Ein gut funktionierender Rettungsdienst ist nicht nur eine Dienstleistung, sondern eine Lebensader für Menschen in Notsituationen. Was bedeutet dies für die Reaktionszeiten im Notfall? Wie kann die Gemeinschaft sicherstellen, dass adäquate Maßnahmen ergriffen werden, um diese Lücke zu füllen? Diese Entwicklungen erfordern nicht nur Aufmerksamkeit, sondern auch konkrete Schritte, um sicherzustellen, dass die Rettungsdienste weiterhin effektiv und flächendeckend agieren können.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

 

Einleitung für die Antworten:

 

Die Fa. Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH war als Rechtsnachfolgerin der Fa. G.A.R.D. Rettungsdienst gGmbH Inhaberin einer Genehmigung zum Betrieb von acht Rettungswagen in der Notfallrettung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes. Die Genehmigung ist im Jahr 2018 auf Grundlage des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes von 1992 erteilt worden und war für vier Jahre befristet. Mit der Neufassung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes vom 30.10.2019 (HmbRDG) ist seinerzeit der parallele Betrieb von Notfallrettung durch private Unternehmen und durch den öffentlichen Rettungsdienst abgeschafft worden. Notfallrettung ist seit dem 16.11.2019 als staatliche Ordnungsaufgabe die ausschließliche Aufgabe des öffentlichen Rettungsdienstes. Aufgrund von § 35 Abs. 1 HmbRDG (Übergangsvorschrift) durften Inhaber von Genehmigungen nach dem alten Rettungsdienstgesetz von 1992 aber bis zum 16.11.2023 noch von ihren Genehmigungen Gebrauch machen. Mit Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist endete auch die Genehmigung der Fa. Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH.

 

Die bisher von der Fa. Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH eingesetzten Ressourcen wurden durch Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Rettungsdienst unmittelbar nach Ablauf der Genehmigung ersetzt. Sie werden nunmehr durch bereits in der Notfallrettung tätige Hilfsorganisationen als Leistungserbringer nach § 14 Abs. 1 HmbRDG besetzt, ohne dass eine Versorgungslücke entstanden ist.


 

  1. Wie viele Rettungseinsätze wurden im Jahr 2022 verzeichnet, und lassen sich diese bestimmten Organisationen zuordnen?

 

Im Jahr 2022 kam es zu 310.303 Einsätzen im öffentlichen Rettungsdienst. Davon wurden 267.484 durch die Berufsfeuerwehr und 42.819 durch Beauftragte im öffentlichen Rettungsdienst erledigt. Die Fa. Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH war keine Beauftragte im öffentlichen Rettungsdienst.

 

Organisation

Anzahl Einsätze

Berufsfeuerwehr

267.484

Arbeiter-Samariter-Bund

10.670

Deutsches Rotes Kreuz

13.248

Johanniter-Unfall-Hilfe

8.448

Malteser Hilfsdienst

10.453

Gesamt:

310.303

Quelle: HELS, Stand: 30.07.2023

 

 

2.    Welche Gründe liegen der Entscheidung zugrunde, dass FALK keine weitere Lizenz für Rettungsfahrten erhalten hat?

 

3.    Besteht die Möglichkeit, dass die Feuerwehr den Ausfall von FALK kompensieren kann?

 

4.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die durch den Wegfall von FALK entstehende Versorgungslücke zeitnah zu schließen?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

5.     Inwiefern wird die Bevölkerung über Veränderungen im Rettungsdienst informiert?

 

Der Bevölkerung werden Änderungen im Rettungsdienst über Veröffentlichungen in Pressemitteilungen bekanntgegeben (Beispiel www.presseportal.de: FW-HH: Hamburger Rettungsdienst wird gestärkt - Zehn zusätzliche Rettungswagen unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/82522/5622649).

 

Darüber hinaus siehe Drs. 22/11655 und 22/13206.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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