22-0122

Referenteneinladung - Einzäunung von Ausgleichsflächen und Naturschutzgebieten

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.11.2024
Ö 4.1
Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.08.2024 wurde der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Einladung eines Referierenden zu dem Thema Einzäunung von Ausgleichsflächen in Naturschutzgebieten übermittelt.

 

Diese teilte nun mit, dass sie von einer Referentenentsendung Abstand nimmt und gibt zu dem Thema folgende Stellungnahme:

 

  1. Für das Gebiet an der Elbe steht derzeit noch ein Gespräch mit dem Fischereiverein in Altengamme, die in diesem Abschnitt die Elbe als Pachtgewässer nutzen, aus. Die Ergebnisse dieses Termins sollen erst abgewartet werden, bevor dem Regionalausschuss berichtet werden kann.
     
  2. Zu dem Gebiet in Altengamme teilt die BUKEA folgendes mit:
    Das Flurstück 3166 ist seit 2011 als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Moorfleet 16 festgesetzt. Bisher hatte jedoch keine aktive Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme stattgefunden. Über die Jahre hat sich durch Freizeitnutzung ein Trampelpfad entwickelt, bei dem es sich nicht um einen offiziellen Weg handelt.

Anfang 2024 wurde mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme begonnen. Ziel ist die Entwicklung eines Binnendünenstandorts mit Sand-Trockenrasen und temporären Kleingewässern. Zu diesem Zweck wurde die Fläche auch mit regionalem und lebensraumtypischemSaatgut eingesät. Um die Etablierung der eingesäten Arten zu gewährleisten, ist die Fläche derzeit geschlossen.

Die Nutzung des Trampelpfades wird für Fußnger*innen nach der Etablierungsphase wahrscheinlich wieder möglich sein, sodass Anwohner*innen die Natur hier auch in Zukunft erleben und genießen können.

r Pferde wird die Fläche jedoch dauerhaft verschlossen bleiben, da die Reitnutzung mit den naturschutzrechtlichen Ausgleichszielen nicht vereinbar ist. In den ersten Monaten nach der Maßnahmenumsetzung wurde bereits eine intensive Nutzung der Dünen und Gewässer durch Reiter*innen beobachtet, die zu starkem Vertritt der wertvollen und trittempfindlichen Lebensräume geführt hat. Dies gefährdet nicht nur die sich etablierenden Pflanzen, sondern auch verschiedene Insektenarten die den lockeren Sand als Nistplatz nutzen. Des Weiteren sollen sich in den angelegten Gewässern Amphibien ansiedeln und diese als Laichgewässer nutzen.

Zum Schutz dieser Amphibien, die auch deren Umgebung als Nahrungsraum nutzen, muss ein Vertritt durch Pferde ausgeschlossen werden.

Um die zukünftige Pflege der Fläche zu gewährleisten wurde der Zaun am Rande der Fläche aufgestellt. Es ist entsprechend nicht möglich nur Teilbereiche der Fläche einzuzäunen. Fußnger*innen können die Fläche, nach der Etablierung der eingesäten Pflanzenarten, zukünftig über zwei Tore erreichen.

Der Trampelpfad stellt keine bedeutende Verbindung zwischen dem Horster Damm und dem Weg entlang des Knollgrabens dar. Es existiert ein offizieller Weg entlang des Schwimmbads, der alternativ genutzt werden kann (siehe beigefügte Karte).

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

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