21-1967

Redezeit begrenzen auf höchstens fünf Minuten in der Bezirksversammlung

Antrag

Letzte Beratung: 25.01.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2

Sachverhalt

Antrag
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf
 

Die Zeitbegrenzung in der Bezirksversammlung Bergedorf ist von entscheidender Bedeutung, um effiziente Sitzungen zu gewährleisten. Erstens fördert sie die Disziplin und sorgt dafür, dass alle Diskussionsteilnehmer ihre Aussagen prägnant und fokussiert präsentieren. Dies hilft, unnötige Wiederholungen zu vermeiden und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf der Sitzungen.

Zweitens ermöglicht die Zeitbegrenzung eine gerechte Verteilung der Redezeit unter den Mitgliedern. Dies trägt dazu bei, dass alle Standpunkte gehört werden, und niemand dominiert die Diskussion. Es fördert eine demokratische Entscheidungsfindung, indem es sicherstellt, dass verschiedene Perspektiven angemessen berücksichtigt werden.

Des Weiteren trägt die Zeitbegrenzung dazu bei, dass die Sitzungen im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden. Dies ist besonders wichtig, um die Effizienz der Verwaltung und die zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen sicherzustellen. Insgesamt schafft die Zeitbegrenzung somit eine strukturierte und zielgerichtete Arbeitsumgebung in der Bezirksversammlung Bergedorf.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

Die Bezirksversammlung wird aufgefordert, die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung dahingehend zu ergänzen,

 

  1. r Sitzungen der Bezirksversammlung werden folgende Redezeiten für die Fraktionen und einzelne Tagesordnungspunkte festgelegt:

 

Fraktionen bis

 

-          3 Mitglieder  5 Minuten

-          6 Mitglieder  7,5 Minuten

-          12 Mitglieder  10 Minuten

-          18  Mitglieder  12,5 Minuten

 

Fraktionslose Abgeordnete erhalten eine Redezeit von 3 Minuten.

 

  1. Grundsatzstellungnahmen in Haushaltsdebatten dürfen 15 Minuten pro Fraktion nicht überschreiten.

 

  1. Zur Begründung von Anträgen, erhält die Antragstellende Fraktion eine zusätzliche Redezeit von 3 Minuten.

 

  1. Bezirksabgeordnete, die in Verhandlungen persönlich genannt oder angegriffen werden, haben das Recht nach Schluss der Beratung jedoch vor einer Abstimmung, hierauf persönlich zu erwidern und ggf. die Angriffe zurückzuweisen. Redezeit max. 2 Min

 

  1. Das Präsidium der Bezirksversammlung hat auf die Einhaltung der Redezeiten zu achten.

 

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