Redezeit begrenzen auf höchstens fünf Minuten in der Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 25.01.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2
Antrag
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf
Die Zeitbegrenzung in der Bezirksversammlung Bergedorf ist von entscheidender Bedeutung, um effiziente Sitzungen zu gewährleisten. Erstens fördert sie die Disziplin und sorgt dafür, dass alle Diskussionsteilnehmer ihre Aussagen prägnant und fokussiert präsentieren. Dies hilft, unnötige Wiederholungen zu vermeiden und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf der Sitzungen.
Zweitens ermöglicht die Zeitbegrenzung eine gerechte Verteilung der Redezeit unter den Mitgliedern. Dies trägt dazu bei, dass alle Standpunkte gehört werden, und niemand dominiert die Diskussion. Es fördert eine demokratische Entscheidungsfindung, indem es sicherstellt, dass verschiedene Perspektiven angemessen berücksichtigt werden.
Des Weiteren trägt die Zeitbegrenzung dazu bei, dass die Sitzungen im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden. Dies ist besonders wichtig, um die Effizienz der Verwaltung und die zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen sicherzustellen. Insgesamt schafft die Zeitbegrenzung somit eine strukturierte und zielgerichtete Arbeitsumgebung in der Bezirksversammlung Bergedorf.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Die Bezirksversammlung wird aufgefordert, die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung dahingehend zu ergänzen,
Fraktionen bis
- 3 Mitglieder 5 Minuten
- 6 Mitglieder 7,5 Minuten
- 12 Mitglieder 10 Minuten
- 18 Mitglieder 12,5 Minuten
Fraktionslose Abgeordnete erhalten eine Redezeit von 3 Minuten.
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