20-1682

Raumsituation im Bergedorfer Schloss nach der Sanierung

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Bauer, Sturmhoebel, Winkler – Fraktion DIE LINKE

 

In mehreren Sitzungen des Kulturausschusses fragte der Vertreter der LINKEN nach der Situation der Bibliothek im Museum für Bergedorf und die Vierlande. In der Sitzung des Kulturausschusses am 05.02.2018 erklärte die Leiterin der Bergedorfer Museumslandschaft dazu: „Die Lagerung von Museumsbeständen und Arbeitsmitteln sei laut ICOM-Richtlinien keine Öffentlichkeitsrelevante und würde intern geregelt.“

 

Wir fragen:

  1. Wo ist die Quelle für diese Aussage der Leiterin der Bergedorfer Museumslandschaft in den ICOM-Richtlinien zu finden?
  2. Warum ist der Zustand von Räumen, in diesem Fall die Bibliothek des Bergedorfer Schloss, die mit öffentlichen Mitteln saniert worden sind, nicht öffentlichkeitsrelevant?
  3. Welche Geheimnisse können verletzt werden, wenn das Bezirksamt bzw. die Museumsleitung über den Zustand von Räumen informiert?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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