Rahmenzuweisungen "Gewässer" und "Grün" erhöhen
Antrag der BAbg. Wegner, Pelch und Fraktion der CDU
Laut Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Sandro Kappe (CDU) „Umweltschutz: Bezirke auskömmlich finanzieren (II)“ (Bürgerschaftsdrucksache 22/2128) haben die Bezirksämter bei der Rahmenzuweisung „Gewässer Fachämter MR“ (konsumtiv) einen Mehrbedarf in Höhe von 500.000 Euro und bei der Rahmenzuweisung „Grün Fachämter MR“ (konsumtiv) eine Erhöhung um rund 6 Prozent angemeldet, weil dies nach Auffassung der Bezirksämter zur Erhaltung eines guten Zustands der Gewässer und des öffentlichen Grüns erforderlich ist. Die angestrebte Erhöhung wurde laut Antwort des Senats auf eine weitere Anfrage (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 22/2277) im Wesentlichen mit den Faktoren Anlagenzuwachs und Preiserhöhungen wie z.B. Stromkosten und Entsorgungskosten, vermehrten Schäden durch Starkregen- und Sturmereignissen, dem Erlensterben oder auch der stärkeren Nutzung von Betriebswegen begründet. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hat diese Mehrbedarfe jedoch nicht bei ihren Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 des Einzelplans 6.2 berücksichtigt und die Rahmenzuweisungen „Gewässer“ und „Grün“ weiterhin für die Bezirksämter nicht auskömmlich veranschlagt.
Im Umweltausschuss vom 20.01.2021 hat das Bezirksamt die Drs. 21-0662 vorgelegt. Aus der Anlage zu dieser Drucksache ist ersichtlich, dass die Planzahlen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 bei den konsumtiven Rahmenzuweisungen „Gewässer“ und „Grün“ erneut deutlich unter dem tatsächlichen IST 2019 liegen. Gemäß Anmerkung der Haushaltsabteilung resultieren diese Unterschiede aus „unterjährigen Mittelveränderungen“ – was nichts anderes als Mittelkürzungen heißt. Im Ergebnis zeigt sich, dass mehr Mittel als veranschlagt benötigt werden. Die CDU-Fraktion konnte unter Hinweis auf diese unzureichenden Mittel der o. a. Rahmenzuweisungen keine Mehrheit für eine Beantragung einer Erhöhung der zugewiesenen Mittel finden, so dass sie als einzige Fraktion der Vorlage 21-0662 und damit der Höhe der Rahmenzuweisungen nicht zugestimmt hat.
Eine Erhöhung der Rahmenzuweisung ist allerdings in der erforderlichen Höhe dringend geboten, damit das Bezirksamt seinen regulären Grundaufgaben nachkommen kann. Da das Haushaltsaufstellungsverfahren bereits weit fortgeschritten ist, ergibt sich eine besondere Dringlichkeit für diesen Antrag.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1.) Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass die Rahmenzuweisung „Gewässer Fachämter MR“ (konsumtiv) und die Rahmenzuweisung „Grün Fachämter MR“ (konsumtiv) um die vom Bezirksamt Bergedorf angemeldeten Mittel erhöht wird, damit die Erhaltung eines guten Zustands der Gewässer und des öffentlichen Grüns im Bezirk ermöglicht werden kann.
2.) Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, der Bezirksversammlung bzw. dem Hauptausschuss kurzfristig über das Ergebnis seiner Bemühungen zu berichten.
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