Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung - Bildung des Stadtteilbeirats Mittlerer Landweg - beschlossene Fassung
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat nach Vorlage einer vom Bezirksamt Bergedorf in Auftrag gegebenen Problem- und Potenzialanalyse über das Gebiet am Mittleren Landweg/Gleisdreieck am 14. Februar 2017 beschlossen, das Gebiet am Mittleren Landweg als Fördergebiet im Rahmen des Programms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) im Programmsegment „Stadtumbau West“ der Bund-Länder-Städtebauförderung bis zum Ende 2023 festzulegen.
Neben der Realisierung der erforderlichen infrastrukturellen Anpassungen wird es in dem Förderprozess auch darum gehen, dass über die Entwicklungen im Fördergebiet offensiv informiert und eine intensive Kommunikation mit und unter allen Beteiligten geführt wird. Ziel ist auch, ein konstruktives Zusammenleben zwischen den neuen und den bereits länger hier lebenden Bewohnerinnen und Bewohnern, zwischen Alteingesessenen und Geflüchteten zu ermöglichen, den Integrationsprozess zu unterstützen sowie eine positive Außenwahrnehmung des Gebietes am Mittleren Landweg zu befördern.
Ein Leitziel des Rahmenprogramms ist die Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Der seit April 2017 beauftragte Gebietsentwickler (Lawaetz-Stiftung) soll daher einen umfassenden Prozess der Bürger- und Akteursbeteiligung im Gebiet organisieren. Ein wichtiges Gremium im Entwicklungsprozess stellt deshalb der Stadtteilbeirat dar, der sich am 18. Juli 2017 konstituieren soll. Dieser (abgesehen von Ferienzeiten) monatlich tagende Stadtteilbeirat begleitet und unterstützt die Gebietsentwicklung während des gesamten Förderzeitraums. In den Sitzungen werden aktuelle Themen und Projekte, die im Rahmen von RISE geplant und umgesetzt werden, vorgestellt und diskutiert. Das Gremium hat die Möglichkeit, frühzeitig eine Stellungnahme mit empfehlendem Charakter an die Politik bzw. jeweils zuständigen Ausschuss weiterzugeben. Die Politik wird sich mit den Empfehlungen befassen und eine Rückmeldung an den Stadtteilbeirat geben. Zudem verfügt der Stadtteilbeirat über ein jährliches Budget, dem sog. Verfügungsfonds in Höhe von 20.000 €/Jahr. Der Verfügungsfonds dient der Finanzierung von kleineren niedrigschwelligen Projekten von Vereinen und auch Einzelpersonen, die dem Entwicklungsprozess vor Ort dienen; über die Mittelvergabe entscheidet der Stadtteilbeirat mehrheitlich. Die Sitzungen des Stadtteilbeirats sind immer öffentlich; sie werden von der Gebietsentwicklerin fachlich vorbereitet und moderiert.
Der Stadtteilbeirat soll so zusammengesetzt sein, dass er sowohl die wichtigsten Akteure (Vereine, Einrichtungen, Kirche, Initiativen…) in dem Gebiet als auch die direkten Bewohnerinnen und Bewohner repräsentiert. Auf der Versammlung zur Vorbereitung des Stadtteilbeirates am 23.5.2017 im Vereinshaus des ETSV wurde deshalb folgender Vorschlag für die Zusammensetzung erarbeitet:
Organisation |
Anzahl |
Stimmberechtigt |
Je 1 Vertreter/in der vier Fraktionen in der Bezirksversammlung Bergedorf |
4 |
ja |
1 Vertreter/in der Verwaltung (RISE-Koordinator/in) |
1 |
Nein |
1 Vertreter/in der Polizei |
1 |
Nein |
15 Vertreter/innen der im Gebiet aktiven Einrichtungen und Vereine : Im Einzelnen: • fördern & wohnen • Schule am Mittleren Landweg • Bürgerinitiative „Integration ja-Ghetto nein“ • Sportvereine ETSV / ( Vertretung: TSG Bergedorf) • Kleingärten am MiLa • einer Religionsgemeinschaft/Kirche • Kitas • Sprungbrett e.V. - Leitung des Haus 23 • Kuller • Verein für Völkerverständigung • Umwelt/Naturschutzbund • Gewerbe • Integrationsbeirat • Migrantenselbsthilfeorganisation • Siedlergemeinschaft Bille
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15 |
Ja |
14 Bewohnerinnen und Bewohner: davon: 7 Altbewohner/innen Davon: 1 über 65 Jahre (65 +) 1 Jugendliche/r zwischen 12-18 Jahren 7 Neubewohner/innen Davon: Bewohner aus unterschiedlichen Wohnblocks und Bewohner unterschiedlicher ethnischer Herkunft
Sowohl bei den Alt- als auch bei den Neubewohnern sollen sowohl Männer als auch Frauen verhältnismäßig repräsentiert sein. |
14 |
Ja |
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35 |
33 stimmberechtigt |
Die Einrichtungen, Fraktionen und Organisationen benennen ihre Vertreterinnen und deren Stellvertreter selbst. Die Bewohnerinnen und Bewohner und deren Stellvertreter per Losverfahren auf der konstituierenden Sitzung direkt für ein Jahr bestimmt.
Die Bezirksversammlung Bergedorf stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
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