Rahmenplanung Urbanes Bergedorf-Südost Funktionsplanung Innovationspark hier: Information über zwei geplante Auftragsvergaben
Letzte Beratung: 08.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss Ö 9
Ausgangssituation
Die Schleusengrabenachse hat sich in den letzten Jahren von der historischen „Industrieader“ Bergedorfs mit zwischenzeitlich vielen Brachflächen zur wichtigsten Entwicklungsachse Bergedorfs gewandelt. Dem Schleusengraben als Verbindung zwischen dem städtischen Bergedorf und den ländlichen Vier- und Marschlanden kommt eine besondere Bedeutung zu, denn hier liegen attraktive Flächen, die von den Standortvorteilen der Zentrumsnähe, der Lage am Wasser, der Nähe zum Erholungsraum Vier- und Marschlande und der Autobahn profitieren.
Die Vielzahl großer Projekte und Planungsvorhaben entlang dieser Achse, für die das Bezirksamt seit den 00er-Jahren städtebaulich rahmensetzende Vorgaben entwickelt und planungsrechtliche Steuerungen durchgeführt hat (Glasbläserhöfe I und II, Wohnen am Weidensteg, Schilfpark, Gestaltungshandbuch usw.), spiegeln die äußerst dynamische Entwicklung wider. Durch die guten Standortpotentiale, die gute Konjunktur und die Dynamik des Immobilienmarkts dehnte sich der Entwicklungsraum weiter aus, sodass zwischenzeitlich auch Flächen nördlich des Sander Damms und südlich der Bergedorfer Straße überplant wurden oder beplant werden und sich in Teilen bereits in der Umsetzung befinden (u.a. Bergedorfer Tor, Stuhlrohrquartier, Körberhaus).
Einen weiteren Zuwachs erfährt der Entwicklungsraum durch das in Planung befindliche urbane Gebiet am westlichen Brookdeich und die geplante Ansiedlung eines ca. 28 ha großen Innovationsparks östlich des Curslacker Neuen Deiches (vgl. Anlage 1). Zusätzlich hat die Bezirksversammlung das Bezirksamt beauftragt, eine Voruntersuchung für eine Fläche westlich der Straße Pollhof durchzuführen.
Mit diesen zusätzlichen Planungsvorhaben erweitert sich die ursprüngliche Schleusengrabenachse auf einen Entwicklungsraum mit der Bezeichnung „Urbanes Bergedorf-Südost“, der bis zu 150 ha umfasst und sich von der Bergedorfer Straße und der Holtenklinkerstraße bis zur A 25 erstreckt. Westlich wird er durch den Weidenbaumsweg und östlich von der Straße Pollhof bzw. der Autobahnanschlussstelle Hamburg-Curslack begrenzt (vgl. Anlage 3). Insgesamt sollen nach jetzigem Kenntnisstand in diesem Raum bis zu 3.500 Wohneinheiten und bis zu 5.500 Arbeitsplätze realisiert werden.
Der Planungsraum ist zudem mit weiteren Planungsprozessen verzahnt: dem RISE -Gebiet Bergedorf Süd, dem RISE-Gebiet Serrahn und dem Projektgebiet mySMARTLife (vgl. Anlage 2).
Aufgrund des erheblichen Zuwachses von Wohnungsbau- und Gewerbeflächen hat der Bezirk weiterhin eine kerngebietsbezogene Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben um zu erörtern, wie zusätzliche Verkehre im Gesamtnetz abgewickelt werden können. Diese legt unter anderem die verkehrlichen Auswirkungen benachbarter Gebiete auf die Schleusengrabenachse dar. Bei weiteren Mobilitäts- und Logistikkonzepten sind die Erkenntnisse der Kerngebietsbezogenen Verkehrsuntersuchung mit einzubeziehen.
Rahmenplan Urbanes Bergedorf-Südost
(Abgrenzung vgl. Anlage 3; Beauftragung durch das Bezirksamt)
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Entwicklungen und Einzelprojekte sowie möglicher zusätzlicher Potentiale und Erfordernisse sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit einer übergeordneten und zusammenführenden Rahmenplanung. Die Aufgabe dieser Rahmenplanung besteht darin, auf der Grundlage der bereits angestoßenen Projekte und Planungen einen Gesamtkontext herzustellen, den erweiterten Entwicklungsrahmen mit in Betracht zu ziehen, übergeordnete Ziele herauszuarbeiten und die zukünftige Entwicklung eines urbanen, gemischten und lebenswerten Stadtteils durch ein übergeordnetes Konzept zu steuern.
Die einzelnen Bereiche des Rahmenplans sind mit unterschiedlicher Detailschärfe und Priorisierung auszuformulieren, da bestimmte Bereiche schon entwickelt und in Teilen bebaut sind, andere Bereiche noch städtebaulich oder freiraumplanerisch ausformuliert werden müssen. Dabei geht es unter anderem darum, Bedarfe an Gemeinbedarfs- oder Nachbarschaftsinfrastrukturen sowie Freiräumen und Wegeverbindungen zu identifizieren und bereits bestehende Projekte über eine gute Erschließung und Vernetzung zu verknüpfen. Die Ziele des Rahmenplans sind mit denen des Innovationsparks zu verzahnen. Der Rahmenplan soll darlegen, wie die erheblichen Entwicklungen südlich der Bergedorfer Straße ein wichtiger und gut integrierter Bestandteil des Bergedorfer Kerngebietes werden können.
Der Rahmenplan soll auch dazu dienen, die anstehenden Veränderungen adressatengerecht und gegenüber externen Projektpartnern und der Öffentlichkeit zu kommunizieren und diese gezielt und anlassbezogen in die Planung mit einzubeziehen.
Anforderungen an die Rahmenplanung
Die nachfolgend genannten Themenfelder sollen in einem Rahmenplan als Gesamtkonzept zusammengeführt werden:
Zeitplanung und Kosten
Das Bezirksamt hat 3 Büros zu einer Angebotsabgabe für die Rahmenplanung aufgefordert. Diese werden am 15. Mai vorliegen.
Ende Mai: Verhandlungsgespräche und Zuschlagserteilung
Juni 2019: Auftakt der Rahmenplanung
Oktober 2019: Phase 1 / Grobkonzept
Dezember 2019: Phase 2 / Überarbeitung Grobkonzept
März 2020: Phase 3 / Abgestimmtes Konzept mit Vertiefungsräumen
Die Rahmenplanung soll durch entsprechende, ggf. noch einzusetzende Gremien und öffentliche Veranstaltungen begleitet werden. Die notwendigen Mittel für die Erarbeitung der Rahmenplanung wurden von der BSW zur Verfügung gestellt.
Funktionsplan Curslacker Neuer Deich: Innovationspark
(Abgrenzung vgl. Anlage 3; Beauftragung durch Hamburg Invest)
Parallel zur Erstellung des Rahmenplans für den Gesamtraum ist für einen Teilraum ein Funktionsplan für den Innovationspark im Maßstab 1 : 1000 zu entwickeln. Mit dem auszuarbeitenden Funktionsplan ist die Mobilität und Erschließung, ein Bebauungsvorschlag, die Freiraumplanung sowie die Vernetzung mit den benachbarten Quartieren nachzuweisen. Der Bereich für den Funktionsplan liegt östlich des Curslacker Neuen Deichs, südlich der Bahntrasse und nördlich der A 25.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die geplante Vergabe der „Rahmenplanung Urbanes Bergedorf-Südost“ und der „Funktionsplanung Innovationspark“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bezirksamtsleiter, die Planungszwischenstände und die fertiggestellten Planungen dem Stadtentwicklungsausschuss zum Beschluss vorzulegen.
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