21-0981

Radverkehrsführung Stuhlrohrstraße / Weidenbaumsweg

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13.09.2021
26.08.2021
Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung Drucksache 20-0353, Radverkehrsführung Stuhlrohrstraße / Weidenbaumsweg, nimmt die Verkehrsdirektion 52 unter Beteiligung des Polizeikommissariats 43 wie folgt Stellung:

 

Die Verkehrsführung am Knoten Stuhlrohrstraße / Weidenbaumsweg ist durch Baumaßnahmen seit 01.02.2021 für ca. zwei Jahre stark verändert. Insofern wäre eine Veränderung der Verkehrsführung perspektivisch auf den Zeitraum nach Beendigung der Baumaßnahme ausgerichtet.

 

Bei der jetzigen Radverkehrsführung (außerhalb der Baumaßnahme) ordnet sich der Radverkehr aus der Stuhlrohrstraße kommend in Richtung Weidenbaumsweg zum Linksabbiegen auf die linke Abbiegespur ein. Dabei muss er die bevorrechtigte Rechtsabbiegespur und damit den Kraftfahrzeugverkehr queren.

 

Die in der Drucksache beschriebene Markierung des Radfahrstreifens zwischen den beiden Fahrstreifen entspricht nicht mehr den gültigen Regelwerken, da

 

  • die PLAST durch die ERA abgelöst wurde   und
  • der Radentscheid gem. Bürgerschaftsdrucksache 22/106 folgenden Passus enthält: „Bei Neuplanungen ist auf Radstreifen in Mittellage grundsätzlich zu verzichten.“

 

Die beschriebene Radverkehrsführung stellt einen Radweg in Mittellage (RIM) dar. Gem. ERA Ziff. 4.4.4 wäre diese Radverkehrsführung umsetzbar. Allerdings wird der RIM von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) grundsätzlich abgelehnt.

 

Fazit

 

Die von der Bezirksversammlung vorgeschlagene Lösung eines RIM wird von der Verkehrsdirektion 52 abgelehnt. Sollte das Bezirksamt Bergedorf weiterhin an dem Beschluss festhalten, so wird die enge Beteiligung der BVM durch die Fahrradbeauftragte des Bezirks Bergedorf für dringend notwendig gehalten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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