Radverkehrsführung Nettelnburger Straße - beschlossene Fassung
Antrag der BAbg. Springborn und SPD-Fraktion
und der BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf
In der Nettelnburger Straße ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Auf dem kleinen Teilstück zwischen dem Nettelnburger Landweg und dem Oberen Landweg gilt sie allerdings weiterhin. Da eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt, wäre sie jedoch auch hier nicht notwendig. Mit der jetzigen Regelung werden die Radfahrer auf einen Zweirichtungsradweg gezwungen, der die geforderte Regelbreite von drei Metern weit unterschreitet. Außerdem müssen die in westlicher Richtung fahrenden Radfahrer die Straße queren, um auf den links liegenden Radweg zu kommen. Deshalb ist es geboten, auch hier die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben.
Laut Auskunft der Polizei müssten dafür die Räumzeiten an der Lichtzeichensignalanlage (LSA) Nettelnburger Straße / Nettelnburger Landweg so geändert werden, dass Radfahrer den Knoten auf der Straße gefahrlos passieren können. Außerdem ist im Nettelnburger Landweg eine Bordsteinabsenkung erforderlich, damit die Radfahrer den dortigen Radweg erreichen können.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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