20-0972

Radverkehrsführung Nettelnburger Straße - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Springborn und SPD-Fraktion

und der BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

 

In der Nettelnburger Straße ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Auf dem kleinen Teilstück zwischen dem Nettelnburger Landweg und dem Oberen Landweg gilt sie allerdings weiterhin. Da eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt, wäre sie jedoch auch hier nicht notwendig. Mit der jetzigen Regelung werden die Radfahrer auf einen Zweirichtungsradweg gezwungen, der die geforderte Regelbreite von drei Metern weit unterschreitet. Außerdem müssen die in westlicher Richtung fahrenden Radfahrer die Straße queren, um auf den links liegenden Radweg zu kommen. Deshalb ist es geboten, auch hier die  Radwegebenutzungspflicht aufzuheben.

 

Laut Auskunft der Polizei müssten dafür die Räumzeiten an der Lichtzeichensignalanlage (LSA) Nettelnburger Straße / Nettelnburger Landweg so geändert werden, dass Radfahrer den Knoten auf der Straße gefahrlos passieren können. Außerdem ist im Nettelnburger Landweg eine Bordsteinabsenkung erforderlich, damit die Radfahrer den dortigen Radweg erreichen können.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei den zuständigen Stellen für die Änderung der Ampelschaltung am Knoten Nettelnburger Straße / Nettelnburger Landweg ein.
  2. Im Nettelnburger Landweg wird eine Bordsteinabsenkung gebaut, um Radfahrer auf den dortigen Radweg zu führen.
  3. In der Nettelnburger Straße wird (im Bereich der LSA am Knoten zum Nettelnburger Landweg) für die Radfahrer ein Vorbeifahrstreifen mit Aufstellfläche geschaffen.
  4. Die Planung ist dem Ausschuss für Verkehr und Inneres zur Beschlussfassung vorzulegen.
  5. Die Radwegebenutzungspflicht in der Nettelnburger Straße wird dann aufgehoben, wenn die in den Ziffern 1 – 4 dargestellten Kriterien erfüllt sind.

 

 

 

Anhänge

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