Prüfung von Bootsanlegern an der Doveelbe
Letzte Beratung: 14.05.2024 Regionalausschuss Ö 9.3
Antrag
nach § 15 der Geschäftsordnung
der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Woller, Capeletti und CDU-Fraktion
des BAbg. Jarchow und SPD-Fraktion
der BAbg. Brodbeck und Grünen-Fraktion
des BAbg. Schütt und FDP-Fraktion
Die Vier- und Marschlande sind für Touristen in den Sommermonaten ein beliebtes Ausflugsziel. Dabei spielt die private und berufliche Schifffahrt auf der Dove-Elbe eine besondere Rolle, vom Ruderboot bis zum Ausflugsschiff. Immer wieder wird von verschiedenen Akteuren für den Bereich der Dove-Elbe ein Konzept für Bootsanleger gefordert. Insbesondere nachdem sich die „Stiftung Lebensraum ELBE“ jetzt in einem Workshop mit dem Thema „Biotopverbund Dove- und Gose-Elbe-Pflege und Entwicklungsräume“ im Körberhaus beschäftigt hat, wurde der Wunsch wieder artikuliert.
An der Dove-Elbe gibt es viele interessante touristische Orte, wo Boote nicht anlegen können, wie z.B. am Rieckhaus, Milchhof-Reitbrook, Allermöher Kirche, dem Erlebnisbauernhof Burmester oder beim Fährhaus Tatenberg. Das sind nur einige, bisher herausgearbeiteten Örtlichkeiten. Bereits in der letzten Wahlperiode, bis 2019, hatte sich der Arbeitskreis Vier- und Marschlande intensiv mit dem Thema der Bootsanleger an der Dove-Elbe beschäftig. Leider nicht mit einem abschließenden Ergebnis.
Durch einen Referenten von der „Stiftung Lebensraum ELBE“ wurde auch im letzten Regionalausschuss der Pflege- und Entwicklungsplan vorgestellt. Erste Pläne und Vorschläge wurden bereits erarbeitet und sollen jetzt mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen beraten werden. Erwähnt wurde, dass auch der Tourismus und die Schifffahrt eine wichtige Rolle spielen und berücksichtigt werden sollen. Konkrete Vorschläge für zusätzliche Anleger sind aber nicht geplant. Es macht aber Sinn, in diesem Planungsprozess auch den Ausbau der Anleger an der Dove-Elbe mit einzubeziehen. Dabei sollten alle interessierten Akteure mit Ihren Ideen aufgenommen werden.
Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,
keine
Keine Orte erkannt.
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