21-2074

Prüfung von Bootsanlegern an der Doveelbe

Antrag

Letzte Beratung: 14.05.2024 Regionalausschuss Ö 9.3

Sachverhalt

Antrag

nach § 15 der Geschäftsordnung

der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Woller, Capeletti und CDU-Fraktion

des BAbg. Jarchow und SPD-Fraktion

der BAbg. Brodbeck und Grünen-Fraktion

des BAbg. Schütt und FDP-Fraktion

 

Die Vier- und Marschlande sind für Touristen in den Sommermonaten ein beliebtes Ausflugsziel. Dabei spielt die private und berufliche Schifffahrt auf der Dove-Elbe eine besondere Rolle, vom Ruderboot bis zum Ausflugsschiff. Immer wieder wird von verschiedenen Akteuren für den Bereich der Dove-Elbe ein Konzept für Bootsanleger gefordert. Insbesondere nachdem sich die „Stiftung Lebensraum ELBE“ jetzt in einem Workshop mit dem Thema „Biotopverbund Dove- und Gose-Elbe-Pflege und Entwicklungsräume“ im Körberhaus beschäftigt hat, wurde der Wunsch wieder artikuliert.

 

An der Dove-Elbe gibt es viele interessante touristische Orte, wo Boote nicht anlegen können, wie z.B. am Rieckhaus, Milchhof-Reitbrook, Allermöher Kirche, dem Erlebnisbauernhof Burmester oder beim Fährhaus Tatenberg. Das sind nur einige, bisher herausgearbeiteten Örtlichkeiten. Bereits in der letzten Wahlperiode, bis 2019, hatte sich der Arbeitskreis Vier- und Marschlande intensiv mit dem Thema der Bootsanleger an der Dove-Elbe beschäftig. Leider nicht mit einem abschließenden Ergebnis.


 

Durch einen Referenten von der „Stiftung Lebensraum ELBE“ wurde auch im letzten Regionalausschuss der Pflege- und Entwicklungsplan vorgestellt. Erste Pläne und Vorschläge wurden bereits erarbeitet und sollen jetzt mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen beraten werden. Erwähnt wurde, dass auch der Tourismus und die Schifffahrt eine wichtige Rolle spielen und berücksichtigt werden sollen. Konkrete Vorschläge für zusätzliche Anleger sind aber nicht geplant. Es macht aber Sinn, in diesem Planungsprozess auch den Ausbau der Anleger an der Dove-Elbe mit einzubeziehen. Dabei sollten alle interessierten Akteure mit Ihren Ideen aufgenommen werden.

 

Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,

 

  1. zu prüfen, an welchen Uferbereichen der Dove- und Gose Elbe, von wo aus touristische Orte erreicht werden können (z.B. gastronomische Angebote, Sehenswürdigkeiten), die Errichtung von stationären oder mobilen Bootsanlegern, eventuell saisonal zeitlich begrenzt, hergestellt bzw. installiert werden können.
  2. im Fall der positiven Prüfung gemäß Ziffer 1 des Petitums zu prüfen, ob die Grundstücke der ermittelten Uferbereiche der Dove-Elbe, aufgrund von Geeignetheit und rechtlichen Voraussetzungen das Betreten und die Begehung zwecks Erreichung der touristischen Örtlichkeiten zulassen.

 

  1. mit den zuständigen Behörden und der Stiftung Lebensraum Elbe eine mögliche Finanzierung zur Förderung des Tourismus im ländlichen Raum zu prüfen.

 

  1. über das Ergebnis der Prüfung dem RA nach der Sommerpause zu berichten.

 

 

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