20-1783.02

Prüfung eines Fußgängerüberweges Kirchwerder Hausdeich 341

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Polizeikommissariat (PK 43) als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde hat aufgrund des Beschlusses des Regionalausschusses vom Oktober 2018 erneut am 25.10.2018 zusammen mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes, den Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, den VHH in einer kurzen Telefonkonferenz mit den Teilnehmern und Vertretern des PK 43 die Standortwahl des gewünschten Fußgängerüberwegs (FGÜ) diskutiert.

 

Bei der Variantendiskussion (s. Bericht vom 19.09.2018) schied die Variante 1 aufgrund der

Gefährdungssituation einstimmig aus. In der Abwägung der Variante 2 und 3 wurde festgestellt, dass die Variante 3 in Höhe der Grüninsel zwar günstiger anzulegen ist; diese Variante benötigt jedoch eine weitere Querungsoption über die Bustrasse (auch für den allgemeinen Verkehr zugelassen) der Straße hinweg. Diese Querungshilfen lägen dabei ungünstig für die Anfahrbarkeit und Nutzbarkeit der Haltestellen. Zudem ist davon auszugehen, dass nur ein geringer Teil der Schüler diesen FGÜ auch tatsächlich nutzen wird, da er zu weit außerhalb der direkten Laufrichtungen der Mehrzahl der Schüler liegt.

 

Bei der Variante 2 des FGÜ ca. 15 m hinter der Einmündung kann mit der größten Akzeptanz der Schüler gerechnet werden. Er bietet den Schulkindern eine ausreichende Orientierung, wo sie die Fahrbahn queren sollen. Der Fahrzeugverkehr wird hier besonders für die Querungsberechtigten sensibilisiert.

 

Die Maßnahme ließe sich kurzfristig realisieren. Die erforderliche unmittelbare Beleuchtung des FGÜ kann voraussichtlich zeitnah erfolgen. Die erforderlichen Anpassungen der Beleuchtung im erweiterten Annäherungsbereich des FGÜ kann sukzessive nachinstalliert werden.

 

Von allen Beteiligten der Gesprächsrunde wurde jedoch betont, dass dieser hier platzierte FGÜ

abweichend von den Regelwerken angelegt sein wird.

 

Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Umgestaltung der Kreuzung zu einem kleinen Kreisverkehr mit Fußgängerüberwegen die idealere Lösung für Verkehre ist.

 

Die VHH haben mit Schreiben vom 25.10.2018 mitgeteilt, dass die hier vorgestellte Variante 2 von den drei diskutierten Varianten die ist, die von der VHH mitgetragen wird.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss spricht sich für die Umsetzung der Variante 2 des FGÜ ca. 15 m hinter der Einmündung aus.

 

Anhänge

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