Priorisierung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf Sportanlagen
Für die Priorisierung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf Sportanlagen sind die alle zwei Jahre erstellten Bauzustandsberichte des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau eine wesentliche Grundlage.
Bei der Auswahl der Maßnahmen werden darüber hinaus die Ausgewogenheit der Bauzustände in den Bezirken, die baufachliche Bewertung, die Auslastung einer Sportanlage, deren Bedeutung für den Sozialraum und eine spezifische Sportartenentwicklung sowie Finanzierungsaspekte berücksichtigt.
Dem Beirat Bezirklicher Sportstättenbau werden regelmäßig im November eines Jahres eine vom Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau vorgeschlagene und mit den bezirklichen Fachämtern Sozialraummanagement (als Bedarfsträger und Eigentümer der Sportanlagen) abgestimmte Maßnahmenliste für die folgenden drei Haushaltsjahre präsentiert.
Nach anschließender Befassung der bezirkspolitischen Gremien entscheidet der Beirat Anfang des Folgejahres über die umzusetzenden Maßnahmen.
Die im Vorjahr vom Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau vorgestellte und abgestimmte Maßnahmenliste sieht folgende Maßnahmen im Bezirk Bergedorf vor:
Die Bezirksversammlung nimmt die Maßnahmenliste zur Kenntnis.
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