20-2021

Präzisierungen von Aussagen zu einzelnen Themenbereichen der Drucksache Masterplan Oberbillwerder - beschlossene Fassung

Mitteilung

Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.14.2

Sachverhalt

 

Die im Folgenden dargestellten sieben Punkte stellen eine inhaltliche Fokussierung und Schärfung des Masterplans Oberbillwerder dar (Senatsdrucksache 2019/00594). Diese aufgeführten Punkte wurden in verschiedenen Terminen mit den betroffenen Fachbehörden, dem Bezirksamt, der IBA Hamburg und politischen Vertretern einzelner Fraktionen ausgehandelt. Die Gesprächstermine fanden nach Senatsbeschluss der besagten Drucksache statt. Es wurde beschlossen, dass die Ergebnisse der Verhandlungsrunden durch eine Mitteilung des Bezirksamtsleiters Bergedorf an die Bezirksversammlung in den laufenden Prozess eingesteuert und somit fixiert werden. Die Präzisierungen von Aussagen zu einzelnen Themenbereichen der Drucksache Masterplan Oberbillwerder wurden wie folgt schriftlich festgehalten:

 

  1. Quote für Einfamilienhausbebauung

(Reihenhäuser, Townhouses, freistehende Einfamilienhäuser)

 

Im Zuge des weiteren Entwicklungsverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens soll prüft werden, ob die Auslobungsziele im Hinblick auf die Quote der Einfamilienhäuser und Reihenuser umgesetzt werden können.

 

  1. Zum KFW 55-Standard

 

Der aus energetischer und klimatischer Sicht erforderliche Dämmstandard ist mit den Erfordernissen der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch unter Einbeziehung des Energiekonzepts für den gesamten Stadtteil gegeneinander abzuwägen. Hierzu gibt es in Hamburg bereits unterschiedliche Erfahrungen und Projekte wie z.B. die

8-Euro-Häuser, die in den kommenden Jahren weiteren Kenntnisgewinn versprechen. Weil diese Projekte und Planungsprozesse insbesondere auch zum Energiekonzept von Oberbillwerder noch nicht abgeschlossen sind und Energiestandards und Einsparerfordernisse keine statischen Größen darstellen, soll zum jetzigen Zeitpunkt noch keine über viele Jahre bindende Entscheidung getroffen werden. Dies entspricht dem langjährigen Planungs- und Umsetzungshorizont für den neuen Stadtteil und bietet Gelegenheit, den jeweils aktuellen Tendenzen und Erfordernissen Rechnung zu tragen.

 

  1. Infrastrukturmaßnahmen / äußere Erschließung

 

Der erste Bauabschnitt soll alle wesentlichen Funktionen eines gemischten Stadtteils inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur, Erschließung und Entwässerung aufweisen. Da Teile der äeren Erschließung nicht nur für den neuen Stadtteil erforderlich sind, sondern zudem auch wichtige Verbesserungen für die bereits bestehenden Nachbarquartiere mit sich bringen, soll mit deren Planung kurzfristig begonnen und deren Realisierung möglichst frühzeitig geplant werden. Der erste Bauabschnitt soll bereits in der Realisierung über zwei fertiggestellte Wege an das umgebende Verkehrsnetz angebunden sein. Außerdem soll der KFZ-gerechte Tunnel für die süd-östliche Anbindung, die östlich der Margit-Zinke-Straße an den Rahel-Varnhagen-Weg anschließt, sichtbar im Bau sein.

 

 

Eine direkte Anbindung des Ladenbeker Furtweges an die B5 wird im Bezirk bereits  seit langer Zeit zur Entlastung von Lohbrügge und einer Verbesserung des Verkehrsflusses in Bergedorf insgesamt als notwendig erachtet. Die geplante Entwicklung in Oberbillwerder verleiht dieser Erkenntnis zusätzliches Gewicht und eine erhöhte Dringlichkeit. Daher soll diese Maßnahme im Rahmen der Realisierung des gesamten Stadtteils Oberbillwerder umgesetzt werden.

 

 

  1. Schwimmbad

 

Die Integration eines neuen Schwimmbades (gemäß Auslobung Wettbewerblicher Dialog) würde sowohl für Oberbillwerder als auch die umgebenden Stadtteile eine große Bereicherung bedeuten. Es fehlen bereits heute Kapazitäten im Schwimmunterricht insbesondere für Kinder aus Allermöhe-Ost und -West sowie Bergedorf-West (zusammen rund 13.000 Wohneinheiten). Die zusätzlichen 7.000 Wohneinheiten in Oberbillwerder werden diese Bedarfe noch einmal deutlich erhöhen. Ein Schwimmbad wird die Vernetzung zwischen den Stadtteilen befördern und voraussichtlich die Akzeptanz für den neuen Stadtteil insgesamt erhöhen. Unabhängig von der geplanten Wirtschaftlichkeitsprüfung, die neben der Betrachtung der Notwendigkeit deshalb nicht allein auf die finanziellen Aspekte beschränkt sein darf, sondern auch die positiven Effekte im sozialen, sportlichen und erzieherischen Bereich mit einbeziehen muss, wird von Seiten der Hamburger Fachbehörden zugesichert, dass ein neues Schwimmbad im Geltungsbereich des Masterplanes von Oberbillwerder umgesetzt werden muss.

 

  1. Baugemeinschaften

 

Es besteht das Ziel, 20% der Wohnungsbaugrundstücke über eigene, zielgerichtete Verfahren für Baugemeinschaften auszuschreiben und diese dadurch zu fördern. Sie sollen in allen fünf Quartieren verortet werden. Die Erreichbarkeit dieses ambitionierten Zieles ist allerdings auch von der konkreten Nachfrage abhängig. In der Agentur für Baugemeinschaften wurde eine eigene Projektgruppe gegründet, die verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Baugemeinschaften entwickelt und umsetzen wird.

 

 

  1. Westliche Anbindung / Biotopkorridor

 

Als Kompensation für den Eingriff in den Biotopkorridor im Rahmen der westlichen Straßenanbindung ist ein innovatives Querungskonzept vorgesehen. Dieses soll zeitnah unter Einbeziehung der relevanten Dienststellen entwickelt werden und auch schon bereits in einem frühen Projektstadium greifen, wenn über die Baustraße der Schwerlastverkehr zur Aufschüttung des Geländes abgewickelt wird.

 

 

 

  1. Animal Aided Design

 

Das Konzept Animal Aided Design ist nicht nur auf die Gestaltung von Grünflächen anzuwenden, sondern soll ebenso bei Planungen zu Flächenzuschnitten, Gebäudetypologien bis hin zu Stadtmöblierungen zur Förderung von zuvor ausgesuchten Tierarten oder Tiergruppen berücksichtigt werden. Naturbezogene Stadtplanungsansätze sollten fest im weiteren Planungsprozess verankert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt den Präzisierungen zu.

 

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