Plangenehmigung des Eisenbahnbundesamtes Neubau Gleis 28 + 29 Ubf Billwerder sowie einer Neubau Lärmschutzwand und Neubau von drei Rettungstoren
Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.2
Auf Antrag der Netz AG, Regionalbereich Nord (Vorhabenträgerin) erlässt das Eisenbahn-Bundesamt nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsgesetz (VwVfG) die Plangenehmigung für folgende Maßnahmen:
Den Neubau Gleis 28 + 29 am Umschlagbahnhof (Ubf) Billwerder sowie den Neubau der Lärmschutzwand Gemeinde Hamburg-Bergedorf Stadtteil Billwerder, in der Freien und Hansestadt Hamburg; Bahn-km 275,961 bis 277,807 der Strecke 6100 Berlin-Spandau –Hamburg-Altona, Bahn-km 8,633 bis 10,479 der Strecke 1244 Hamburg Hbf – Aumühle sowie Bahn-km 45,116 bis 46,961 der Strecke Buchholz-Maschen – Allermöhe wird mit Nebenbedingungen, Vorbehalten und Schutzanlagen genehmigt.
Gegenstand ist Vorhabens sind im Wesentlichen:
Neubau der Gleise 28 und 29 im Ubf Billwerder zur Kapazitätserhöhung
Neubau einer Lärmschutzwand (LSW) an der Strecke 1244 im Anschluss an die bestehenden Lärmschutzwände (resultierend aus der Kapazitätserhöhung)
Neubau von drei Rettungstoren und- Zuwegungen
Die Lärmschutzwand ist ca. 700 Meter lang und 3 Meter hoch.
Eine im Stadtentwicklungsausschuss im Dezember 2017 seitens der Politik nachgefragte mögliche Verlängerung der Lärmschutzwand bis zur Schule Mittlerer Landweg wurde von der DB negativ beantwortet, da hier keine entsprechenden Lärmauswirkungen des Gleisneubaus zu erwarten sind.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.