21-0374

Plangenehmigung des Eisenbahnbundesamtes Neubau Gleis 28 + 29 Ubf Billwerder sowie einer Neubau Lärmschutzwand und Neubau von drei Rettungstoren

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30.04.2020
Sachverhalt

 

Auf Antrag der Netz AG, Regionalbereich Nord (Vorhabenträgerin) erlässt das Eisenbahn-Bundesamt nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsgesetz (VwVfG) die Plangenehmigung für folgende Maßnahmen:

 

Den Neubau Gleis 28 + 29 am Umschlagbahnhof (Ubf) Billwerder sowie den Neubau der Lärmschutzwand Gemeinde Hamburg-Bergedorf Stadtteil Billwerder, in der Freien und Hansestadt Hamburg; Bahn-km 275,961 bis 277,807 der Strecke 6100 Berlin-Spandau –Hamburg-Altona, Bahn-km 8,633 bis 10,479 der Strecke 1244 Hamburg Hbf – Aumühle sowie Bahn-km 45,116 bis 46,961 der Strecke Buchholz-Maschen – Allermöhe wird mit Nebenbedingungen, Vorbehalten und Schutzanlagen genehmigt.

 

Gegenstand ist Vorhabens sind im Wesentlichen:  

 

Neubau der Gleise 28  und 29 im Ubf Billwerder zur Kapazitätserhöhung

 

Neubau einer Lärmschutzwand (LSW) an der Strecke 1244 im Anschluss an die bestehenden Lärmschutzwände (resultierend aus der Kapazitätserhöhung) 

 

Neubau von drei Rettungstoren und- Zuwegungen

 

 

Die Lärmschutzwand ist ca. 700 Meter lang und 3 Meter hoch.

 

Eine im Stadtentwicklungsausschuss im Dezember 2017 seitens der Politik nachgefragte mögliche Verlängerung der Lärmschutzwand bis zur Schule Mittlerer Landweg wurde von der DB negativ beantwortet, da hier keine entsprechenden Lärmauswirkungen des Gleisneubaus zu erwarten sind.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

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