Plakatzerstörung bei der Bürgerschaftswahl 2020
Auskunftsersuchen der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler und Herbert Meyer von der AFD Fraktion Bergedorf
Politische Parteien werden in ganz Deutschland und auch in Hamburg immer wieder Opfer von Gewalt. Der Grundsatz, dass die politische Auseinandersetzung engagiert und bisweilen hart, aber nur mit Worten geführt werden kann und darf, wird verlassen und rohe Gewalt gegen Sachen und leider auch gegen Personen geübt.
Die Aktionen der Gewalttäter richten sich insbesondere gegen Wahlplakate von Parteien, die beschädigt, vollständig zerstört und teilweise auch gestohlen werden.
In vielen Kommunen hat es sich bewährt, die Plakate höher aufzuhängen; wer nur einfach Blödsinn machen will, für den sind die Plakate dann schon nicht erreichbar. Doch das ist heute in Hamburg durch die Gestaltung im Wegerecht untersagt. Ein Missstand, welchen wir im Bezirk hoffentlich in Zukunft für einen faireren demokratischen Wettbewerb ändern können.
Die Behörde für Inneres beantwortet die Fragen 1 und 2, die Behörde für Justiz und Verbrauchenschutz die Fragen 3 und 4 vom 26.03.2021 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Welche Straftaten zulasten politischer Parteien und deren Mitgliedern sind dem Bezirk im Jahr 2020 bekannt geworden? Bitte für jeden Monat und jede Partei nach Straftatbestand auflisten. Bitte ebenfalls die Details der jeweiligen Straftat nennen (Angriff auf Person, Büro, Privathaus, Auto, Infostand, Plakat etc.).
Delikte im Sinne der Fragestellung werden bei der Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA7) im kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Zur Erfassung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/3165. Zur Beantwortung dieser Frage wurde das Recherchetool Infozoom KPMD-PMK genutzt.
lfd. Nr. |
Partei |
Person/ Objekt |
Delikt |
Februar 2020 | |||
1. |
Freie Wähler |
Plakat |
§ 303 StGB Sachbeschädigung |
2. |
AfD |
Infostand |
§ 26 VersammlG |
3 |
AfD |
Wohnhaus |
§ 303 StGB Sachbeschädigung |
4. |
Freie Wähler |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
5. |
Freie Wähler |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
6. |
Freie Wähler |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
7. |
Freie Wähler |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
8. |
Freie Wähler |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
9. |
Freie Wähler |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
10. |
Freie Wähler |
Plakat |
§ 303 StGB Sachbeschädigung |
11. |
SPD |
Plakat |
§ 303 StGB Sachbeschädigung |
12. |
SPD |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
13. |
SPD |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
14. |
SPD |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
15. |
SPD |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl |
16. |
AfD |
Plakat |
§ 242 StGB Diebstahl / § 303 StGB Sachbeschädigung |
August 2020 | |||
17. |
SPD |
Bürogebäude |
§ 303 StGB Sachbeschädigung |
September 2020 | |||
18. |
AfD |
Person |
§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten |
2. Wie ist der Stand der Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahren, die die unter Frage 1. genannten Straftaten betreffen?
Die polizeilichen Ermittlungen in allen genannten Sachverhalten sind abgeschlossen und die Vorgänge wurden an die Staatsanwaltschaft (StA) Hamburg verfügt. Daher ist für die weitergehende Beantwortung die StA zuständig.
3. Welche Verurteilungen hat es infolge der unter Frage 1. bezeichneten Straftaten gegeben?
4. Welche dieser Verfahren wurden mit welcher Begründung und nach welcher Vorschrift eingestellt?
Zu 3. und 4.:
In einem Verfahren dauern die Ermittlungen noch an. Die übrigen, gegen Unbekannt geführten Verfahren wurden nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, da eine Ermittlung von Täterinnen bzw. Tätern nicht möglich war.
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