20-1856

Partnerschaftsgewalt, häusliche Gewalt und Hilfsangebote in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Krönker, Lühr, Rüssau und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

„Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen erforderlich.

 

Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu über 82 Prozent Frauen. Fast die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Das zeigt die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Demnach wurden 2017 insgesamt 138.893 Personen erfasst, die Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Knapp 113.965 Opfer waren weiblich.“ (Hintergrundmeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.11.2018: "Frauen vor Gewalt schützen - Häusliche Gewalt")

 

Die Vorlage dieser Statistik hat in der politischen Öffentlichkeit großes Interesse und große Sorge ausgelöst. Im Interesse des Kinder- und des Opferschutzes muss ein breites öffentliches Bewusstsein für den Straftatbestand der häuslichen Gewalt geschaffen werden. Es bedarf einer gründlichen Analyse um dann gezielt Hilfsmaßnahmen zu ergreifen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie viele angezeigte und statistisch erfasste Delikte im Bereich der Partnerschaftsgewalt im Bezirk Bergedorf hat es in den Jahren 2016 und 2017 jeweils gegeben:

1.1. Bedrohung, Stalking, Nötigung?

1.2. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung?

1.3. vorsätzliche einfache Körperverletzung?

1.4. gefährliche Körperverletzung?

1.5. Freiheitsberaubung?

1.6. Mord und Totschlag?

 

2. Geschädigte Personen nach Geschlecht und Beziehungsstatus

Im Bereich der häuslichen Gewalt ist der Anteil der geschädigten Frauen viel größer als der der geschädigten Männer. Im Jahr 2017 machten Frauen 73% aller polizeilich registrierten geschädigten Personen häuslicher Gewalt aus. Die ungleiche Verteilung der geschädigten Frauen und Männer ist besonders in Beziehungen im Status der Ehe/Partnerschaft sowie der ehemaligen Beziehung/Partnerschaft ausgeprägt.

2.1. Wie sieht die geschlechtsspezifische Verteilung im Bezirk Bergedorf aus?

2.2. Wie stellt sich die Verteilung in Bezug auf den Beziehungsstatus dar:

2.2.1. Gewalt in der Ehe/Partnerschaft?

2.2.2. Gewalt in ehemaliger Beziehung/Partnerschaft?

2.2.3. Gewalt in Nachbarschafts- und Verwandschaftsbeziehungen?

 

3. Tatverdächtige bei Straftaten nach § 4 Gewaltschutzgesetz

Am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung in Kraft getreten. Das darin enthaltene Gewaltschutzgesetz schafft eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts. Diese umfassen insbesondere Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.

3.1. Wie viele Tatverdächtige bei Straftaten und Zuwiderhandlungen nach § 4 GewSchG hat es im Bezirk gegeben?

 

4. Tatverdächtige bei Straftaten nach § 170 STGB (Verletzung der Unterhaltspflicht)

Das Unterhaltsschutzgesetz ist Rechtsgrundlage für die Sicherung des Lebensbedarfs des Unterhaltsberechtigten. Diese Sicherung des Lebensbedarfs bedeutet für den Berechtigten ein existentielles Recht, das bei Unterlassung ökonomische Gewalt darstellt.

4.1 Wie viele Tatverdächtige bei Straftaten nach § 170 STGB hat es im Bezirk gegeben?

 

5. Hilfemaßnahmen: "Nach den positiven Erfahrungen der Bundesmodellprojekte 'Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt' (BIG) und 'Koordinations- und Interventionskonzept für Schleswig-Holstein' (KIK Schleswig-Holstein) wurden in vielen Bundesländern Kooperations- und Interventionsprojekte eingerichtet“ (Quelle: Bundesfamilienministerium, s.o.)

5.1. Gibt es laufende oder geplante Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt im Bezirk?

5.2. Wie wird der Bedarf an Kapazitäten in Frauenhäusern im Bezirk eingeschätzt? Reichen die vorgehaltenen Plätze in Hamburger Frauenhäusern für misshandelte Frauen aus dem Bezirk aus?

5.3. Wie wird der Bedarf an einem Kinderschutzhaus im Bezirk eingeschätzt?

5.4. Gibt es Angaben über die Inanspruchnahme von Hilfetelefonen durch Einwohner_innen des Bezirks (Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Kindernotrufnummern, Kindersorgentelefon?)

5.5. Gibt es auf bezirklicher Ebene Vernetzungtreffen zum Thema häusliche Gewalt? Wenn ja, welche Formate?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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