21-0258

Parkscheibenregelung am Lohbrügger Markt

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2019
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Froh, Zaum und Fraktion der CDU

 

Die Möglichkeit, kostenlos am Lohbrügger Markt zu parken, ist für die Gewerbetreibenden und Ärzte in der Alten Holstenstraße und der näheren Umgebung ein wichtiger Standortfaktor, der zur Attraktivität des Einkaufsstandorts Lohbrügge beiträgt.

 

Zunehmend wird der Platz allerdings von Pendlern zum Abstellen des Fahrzeugs während der Arbeitszeit genutzt, sodass eine Parkzeit von 8 Stunden und mehr keine Seltenheit ist. Da die Kapazität des Parkbereichs durch den letzten Umbau zusätzlich beschränkt wurde, ist der Parkplatz regelmäßig voll belegt. Die Schaffung weniger Kurzzeitparkplätze, für die Nutzungsdauer von bis zu zwei Stunden, war sinnvoll und sollte vor dem Hintergrund der genannten Problematik ausgeweitet werden. Eine Parkdauer von bis zu zwei Stunden ist allerdings eher knapp bemessen, wenn man z. B. an lange Wartezeiten beim Arzt oder an einen Einkaufsbummel mit anschließendem Essen gehen denkt.

 

Der Parkplatz sollte vornehmlich für die Kunden der umliegenden Geschäfte und Einrichtungen dienen, die ohne Zeitdruck Ihre Erledigungen machen wollen. Für Pendler stehen als Alternative die umliegenden Parkhäuser (u.a. P+R) zur Verfügung. Insofern braucht es eine Lösung, die eine großzügige Parkdauer erlaubt und gleichzeitig die Nutzung durch Pendler einschränkt.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung der Verkehrsbehörde eine generelle Beschränkung der Parkdauer auf dem Lohbrügger Markt von vier Stunden umzusetzen.

 

 

Anhänge

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