Parkraumüberwachung in Bergedorf
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Helm, Emrich und Fraktion der CDU
Nachdem Ende 2013 der bezirkliche Ordnungsdienst aufgelöst wurde, dessen Schwerpunkt die Parkraumüberwachung war, hat es bis April 2016 gedauert, dass in Bergedorf wieder eine kontinuierliche Überwachung des ruhenden Verkehrs eingeführt wurde. Anfangs sollten 3-4 Mitarbeiter des LBV jeden Werktag im Bergedorfer Innenstadtbereich sowie in Lohbrügge kontrollieren. Nach einer Weile sollte diese Frequenz auf drei Werktage reduziert werden.
Einer der Kontrollschwerpunkte sollte dem Vernehmen nach der Bahnhofsvorplatz sein, auf dem außerhalb der Lieferzeiten ein grundsätzliches Park- und Halteverbot gilt. Leider scheint sich, nach anfänglichen Erfolgen, gerade hier wieder ein Schlendrian eingebürgert zu haben. Jedenfalls ist seit einigen Wochen, nochmals verstärkt seit den Straßenbaumaßnahmen am Weidenbaumsweg, zu beobachten, dass regelmäßig Pkw und Kleinlaster auf dem Platz parken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) beantwortet das Auskunftsersuchen vom 1. November 2016 wie folgt:
Bei der Polizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs ständige Aufgabe des Vollzugsdienstes sowie der Angestellten im Polizeidienst beziehungsweise Angestellten im Außendienst. Die Häufigkeit und Intensität der Überwachungsmaßnahmen steht dabei in Abhängigkeit zu den jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen, der polizeilichen Prioritätensetzung und der sonstigen Einsatzlage.
Der Landesbetrieb Verkehr /Parkraum-Management (PRM) hat seit seiner Gründung in Absprache mit der Polizei sukzessive sein Überwachungsgebiet ausgedehnt und ist seit 1. April 2016 im Bergedorfer Innenstadtbereich sowie in Lohbrügge tätig (s. beigefügte Übersichtskarte). Er ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) für den Bereich des ruhenden Verkehrs. Er wird primär bei der Überwachung des bewirtschafteten Parkraums tätig. Im Rahmen dieser primären Aufgaben werden aber auch andere Verstöße im ruhenden Verkehr, wie z.B. das Parken in zweiter Reihe, das Zuparken von Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegen, Ladezonen, Gehwegen, Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen oder von ausschließlich für Elektrofahrzeuge reservierten Parkflächen etc., die auf den Kontrollgängen festgestellt werden, zur Anzeige gebracht.
Zu Beginn einer neuen Kontrolltätigkeit in einem Gebiet werden anfangs stets mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PRM eingesetzt, da es noch einen erhöhten Rede- und Aufklärungsbedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern gibt. Nach einer gewissen Zeit können weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gebiet bei gleicher Effektivität bestreifen.
Die Kontrollkräfte des PRM sind jeweils an drei unterschiedlichen Wochentagen 2-fach am Tag in Bergedorf präsent. Im Schnitt wird die Kontrolltätigkeit von jeweils 2 Kontrollkräften durchgeführt, dies ist jedoch auch abhängig von den personellen Ressourcen. Eine tagesaktuelle rückwirkende Auswertung der Kontrolltätigkeiten seit April, kann aufgrund der sehr individuellen und stets wechselnden Personalplanung nicht erfolgen.
Die bewirtschafteten Parkflächen der Bergedorfer City und Lohbrügge werden seitens des PRM seit dem 1. April 2016 kontrolliert. Das Kontrollgebiet wurde in Abstimmung mit der Polizei festgelegt und berücksichtigt auch die umliegenden Bereiche der bewirtschafteten Parkstände (siehe beigefügte Karte des Kontrollgebietes). Ein Datumsbezug zu den kontrollierten Straßen erfolgt nicht, da hieraus keine relevanten Daten für Auswertungszwecke gewonnen werden.
Die Problematik am Bahnhofsvorplatz ist bei PRM bekannt, so dass dieser auch während der Einsatzzeiten verstärkt kontrolliert wird.
Darüber hinaus sind jederzeit auch Kontrollen der Polizei außerhalb der Dienstzeiten des PRM, taggleich in den dortigen Straßen, möglich.
Die Anzahl der durch den LBV angezeigten Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Eine wöchentliche Auflistung erfolgt nicht, da eine monatliche Auswertung für das betriebsinterne Controlling ausreichend ist.
Monat |
Anzahl Anzeigen |
April |
4078 |
Mai |
3423 |
Juni |
3011 |
Juli |
2634 |
August |
2866 |
September |
2765 |
Oktober |
1982 |
Das Abschleppen bzw. Beiseiteräumen von Fahrzeugen ordnet ausschließlich die Polizei an. Sollte das Beiseiteräumen eines Fahrzeuges notwendig sein, so wird das örtliche PK in Kenntnis gesetzt. Mitarbeiter des PK unterstützen dann das PRM vor Ort und ordnen die Maßnahme an. Die Anzahl dieser Anforderungen wird nicht erfasst.
Der Bahnhofsvorplatz wird im Rahmen der Bestreifung zu unterschiedlichen Tageszeiten an unterschiedlichen Wochentagen gemäß der Einsatzplanung des LBV kontrolliert. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Kontrolle durch den LBV.
Eine Auszählung der vorhandenen Aktenlage der Polizei ergab, dass im Oktober 2016 zwei und im November 2016 drei Fahrzeuge vom Bahnhofsvorplatz beiseitegeräumt wurden.
Das PK 43 weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass der Bahnhofsvorplatz deutlich als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Kraftfahrzeugführern, die mit ihren Fahrzeugen ordnungswidrig den Bahnhofvorplatz befahren, halten oder parken, sind überwiegend Kunden der angrenzenden Geschäfte oder holen bzw. bringen ÖPNV-Nutzer. Sie entfernen ihre Fahrzeuge umgehend, sobald Polizei und PRM dort tätig werden.
Die Höhe der Einnahmen aus Parkgebühren zu den in der beigefügten Karte dargestellten Parkscheinautomaten hat sich wie folgt entwickelt:
2016 |
Euro |
Januar |
31.974 |
Februar |
39.842 |
März |
37.994 |
April / Kontrollbeginn LBV |
61.036 |
Mai |
47.470 |
Juni |
52.346 |
Juli |
44.597 |
August |
59.282 |
September |
55.929 |
Oktober |
49.718 |
Ja. Das Polizeikommissariat 43 erhält für die eigene Planung wöchentlich einen Einsatzplan der Kontrollgebiete des LBV.
An den bekannten Badeseen erfolgt keine Überwachung durch PRM, da es sich um nicht bewirtschafteten Parkraum handelt und die Badeseen außerhalb des mit der Polizei abgestimmten Kontrollgebiets liegen.
Die Dienstzeiten der Kontrollkräfte des PRM gliedern sich wie folgt auf:
Frühdienst: 07:30 Uhr- 15:48 Uhr
Tagesdienst: 10:00 Uhr- 18:18Uhr
Spätdienst: 12:00 Uhr- 20:18Uhr
Dienst an Samstagen: 08:00 Uhr- 16:18 Uhr
Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Bezirk ist nicht geplant.
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Übersichtskarte Kontrollgebiet Bergedorf