Parkplatzvernichtung stoppen!
Antrag von der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
Selbst in Hamburg, der vermeintlichen Hochburg links-grüner Verkehrswendeprojekte und deren Sympathisanten, steigt der Autobestand zum Entsetzen rotgrüner Autohasser immer weiter an. Heute fahren in Hamburg laut Statista etwa 800.000 private Autos. Das sind ungefähr
100. 000 mehr als vor zehn Jahren. Hinzu kommen Lkw und beruflich genutzte Pkw.
Leider sind die Zeiten längst vorbei, in denen pro Wohnung ein Parkplatz geplant wurde. Häufig werden keine neuen Stellplätze ausgewiesen. So kommt es dazu, dass laut einer Anfrage der AfD-Fraktion allein 2019 und 2020 über 100 Parkplätze im Bezirk Bergedorf weggefallen sind.
Der daraus resultierende Parksuchverkehr führt zu unnötig mehr Lärm und produziert Abgase, welche durch eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen vermieden werden, könnten. Die rotgrüne Koalition muss die Tatsache hinnehmen, dass die Bürger nicht durch Zwang ihr Auto stehen lassen.
Der derzeitige Parkplatzvernichtungskurs ist von einer fahrradpolitischen Ideologie geprägt und ist in einer dicht besiedelten Stadt, wie Hamburg, fehl am Platz. Die Frustration und die Verzweiflung der Bürger steigen und wir müssen verhindern, dass Rettungswege, aus Mangel an Parkflächen, zugeparkt werden.
Außerdem ist es für ein harmonisches Miteinander nicht förderlich, wenn private Fahrzeuge Einfahrten blockieren, die Lieferdienste in ihrer Auslieferung behindern oder Handwerker keinen einsatzortnahen Parkplatz finden können und richtig gefährlich wird es, wenn auf Radwegen geparkt wird.
Die Parkplatzvernichtung ist augenblicklich zu stoppen! Falls Parkflächen durch Optimierung des Straßenraumes oder andere Maßnahmen entfallen, müssen sie ortsnah 1: 1 ersetzt werden, um ein Chaos in den Stadtteilen zu vermeiden.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
1. Die Bezirksversammlung bittet die zuständige Stelle dafür zu sorgen, keinen Parkplatz mehr komplett entfallen zu lassen, auch nicht für die Schaffung von Sonderparkzonen.
2. Wenn Flächen benötigt werden, müssen in entsprechender Anzahl Parkplätze ortsnah 1: 1 ersetzt werden.
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