Parkplatzbeauftragter für Bergedorf
Letzte Beratung: 25.05.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.4
Antrag von der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
Unumstritten gehört die PKW-Fahrt zu den schnellsten Mobilitätsformen. Das zügige Vorankommen als Autofahrer bietet genauso ein Stück Lebensqualität wie das entspannte Flanieren in Fußgängerzonen.
Leider werden aber bei der Instandhaltung und Planung der Verkehrsinfrastruktur oder bei Baustelleneinrichtungen die Belange der Autofahrer unzureichend berücksichtigt.
Autofahrer und Fahrradfahrer werden häufig gezwungen, sich einen Raum zu teilen und zu arrangieren, wodurch Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern vorprogrammiert sind.
Für Autofahrer, gerade für ältere und behinderte Menschen, bedeutet diese Situation eine deutliche Belastung, weil sie gezwungen sind, selbst in Parkzonen Radverkehr zu „ertragen“.
Wichtig ist es, bei einer integrierten Verkehrsplanung die Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer mit ihren Bedürfnissen und spezifischen Verhaltensweisen zu berücksichtigen.
Mit dem Fußverkehrsauftragten hat der Bezirk schon einen wichtigen Akteur, der Fußverkehrprojekte vorantreibt.
Da aus einem PKW-Fahrer, durch den Parkvorgang ein Fußgänger wird und diese schlichte unumstößliche Wahrheit in den Planungen oft nicht berücksichtigt wird, sollten wir fairerweise auch einen Parkplatzbeauftragten für das Vorantreiben von Parkkonzepten einsetzen
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Die Bezirksversammlung fordert die zuständige Stelle auf, in Entsprechung
zum Fußverkehrbeauftragten, die Stelle eines Parkplatzbeauftragten zu schaffen, der mindestens für die Interessen der PKW-Fahrer, im Bezirk Bergedorf zuständig ist.
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