20-1530.02

ÖPNV-Anbindung an die Neubaugebiete nicht vernachlässigen

Mitteilung

Sachverhalt

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat mit Schreiben vom 10.04.2018 folgende Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 22. Februar 2018 „ÖPNV-Anbindung an die Neubaugebiete nicht vernachlässigen“ – Drucksache Nr. 26-1530 – übermittelt:

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der Hamburger Verkehrsverbund (HVV)  und die Verkehrsunternehmen streben grundsätzlich an, auch für die Einwohnerinnen und Einwohner in Neubaugebieten zeitnah ein angemessenes Nahverkehrsangebot zur Verfügung zu stellen. Die Beteiligten wirken daher als Träger öffentlicher Belange in den entsprechenden Planverfahren frühzeitig darauf hin, eine entsprechende Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorzusehen (z.B. Straßen mit ausreichender Breite und Tragfähigkeit, Haltestellenbereiche, Barrierefreiheit).

 

Die Entscheidung über die tatsächliche Ausgestaltung der Straßeninfrastruktur für den ÖPNV wird im Rahmen der jeweiligen Planverfahren getroffen, wo die Belange des ÖPNV gegen andere Belange abzuwägen sind. Die Herstellung der Infrastruktur erfolgt durch den Straßenbaulastträger, also dem zuständigen Bezirksamt oder dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist in Gebieten, in denen parallel zum Bezug der ersten Wohnungen gebaut wird, vom Zustand der Straßen und der allgemeinen Situation hinsichtlich der Verkehrssicherheit abhängig.

 

Das Busangebot orientiert sich grundsätzlich an der Nachfrage. Bei Wohngebieten, die baulich noch entwickelt werden, kann daher zunächst mit einem Grundangebot begonnen werden, das mit fortschreitender Besiedlung entsprechend ausgebaut wird. Das Leistungsangebot wird auf allen Linien regelmäßig überprüft und bei Bedarf an die Fahrgastnachfrage angepasst.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die BWVI wie folgt Stellung:

 

  • Die Neubaugebiete in den Vier- und Marschlanden sind bewusst als behutsame Ergänzung der vorhandenen Bebauung konzipiert und sollen dabei den dörflichen Charakter dieser Stadtteile nicht verändern. Angesicht der somit beschränkten Größe und Dichte dieser Gebiete besteht derzeit kein Anlass, die für ländliche Gebiete in Hamburg bereits hohen Bedienungsstandards grundlegend zu erweitern. Die vorhandenen Verkehrsangebote bieten in der Regel ausreichende Kapazitätsreserven.

 

  • Das Neubaugebiet „Haempten“ liegt im Einzugsbereich der gleichnamigen Bushaltestelle und wird durch die MetroBus-Linie 12, die StadtBus-Linie 234 sowie die NachtBus-Linie 609 bedient. Das Angebot dort folgt den höchstmöglichen Bedienungsstandards. Die Kapazität auf diesen Linien ist ausreichend, um weitere Fahrgäste befördern zu können.

 

  • Für das Neubaugebiet „Tienrade“ wurde im Bebauungsplanverfahren die Option für eine Haltestelle gesichert. HVV und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) planen, diesen Bereich ab dem Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2018 mit einem neuen Angebot zu bedienen. Die bauliche Herrichtung der vorgesehenen Haltestelle in beiden Fahrtrichtungen müsste dafür durch den Bezirk Bergedorf als Straßenbaulastträger realisiert werden.

 

  • Die Straße Curslacker Neuer Deich und damit auch die Haltestelle „BAB-Auffahrt Bergedorf“ am Wohngebiet Schleusengraben fallen in die Zuständigkeit des LSBG. Aus Sicherheitsgründen ist für die Haltestelle in Richtung Bergedorf eine gesicherte Straßenquerung herzustellen, was bei der anstehenden Grundinstandsetzung der Fahrbahn mit berücksichtigt werden soll. Da die Errichtung der Haltestelle in Fahrtrichtung Bergedorf mit erheblichem baulichem und finanziellem Aufwand verbunden ist, ist ein den hohen Investitionskosten angemessener Nutzen nachzuweisen. Anhand des derzeitigen Besiedelungsstandes bzw. Baufortschritts im Neubaugebiet, wie auch anhand der tatsächlichen Nutzung der bereits vorhandenen Haltestelle in Gegenrichtung lässt sich dieser Nachweis nicht erbringen. Auf Basis derzeitiger Wegeverbindungen besteht aus dem bereits bebauten Teil des Neubaugebiets zudem die Möglichkeit, auf die benachbarte Haltestelle Lehfeld auszuweichen.“

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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