ÖPNV-Anbindung an die Neubaugebiete nicht vernachlässigen
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat mit Schreiben vom 10.04.2018 folgende Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 22. Februar 2018 „ÖPNV-Anbindung an die Neubaugebiete nicht vernachlässigen“ – Drucksache Nr. 26-1530 – übermittelt:
„Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und die Verkehrsunternehmen streben grundsätzlich an, auch für die Einwohnerinnen und Einwohner in Neubaugebieten zeitnah ein angemessenes Nahverkehrsangebot zur Verfügung zu stellen. Die Beteiligten wirken daher als Träger öffentlicher Belange in den entsprechenden Planverfahren frühzeitig darauf hin, eine entsprechende Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorzusehen (z.B. Straßen mit ausreichender Breite und Tragfähigkeit, Haltestellenbereiche, Barrierefreiheit).
Die Entscheidung über die tatsächliche Ausgestaltung der Straßeninfrastruktur für den ÖPNV wird im Rahmen der jeweiligen Planverfahren getroffen, wo die Belange des ÖPNV gegen andere Belange abzuwägen sind. Die Herstellung der Infrastruktur erfolgt durch den Straßenbaulastträger, also dem zuständigen Bezirksamt oder dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist in Gebieten, in denen parallel zum Bezug der ersten Wohnungen gebaut wird, vom Zustand der Straßen und der allgemeinen Situation hinsichtlich der Verkehrssicherheit abhängig.
Das Busangebot orientiert sich grundsätzlich an der Nachfrage. Bei Wohngebieten, die baulich noch entwickelt werden, kann daher zunächst mit einem Grundangebot begonnen werden, das mit fortschreitender Besiedlung entsprechend ausgebaut wird. Das Leistungsangebot wird auf allen Linien regelmäßig überprüft und bei Bedarf an die Fahrgastnachfrage angepasst.
Dies vorausgeschickt, nimmt die BWVI wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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