20-1048

Öffentliche sanitäre Einrichtungen im Bezirk – gute Lebens- und Aufenthaltsqualität in Bergedorf? - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Wegner, Schumacher und Fraktion der CDU

 

Die Bezirke sind für die öffentlichen Toiletten in ihrem Bereich zuständig. Die Behörde für Umwelt und Energie - Amt für Umweltschutz - Abfallwirtschaft hat die Fachaufsicht und die Funktion einer übergreifenden Koordination. Sie macht die Gesamtplanung für Hamburg und die Mittelzuweisung an die Bezirke. Die Bedarfe in den Bezirken lassen sich aber nur unter Einbindung der regionalen Erkenntnisse ermitteln.

 

Mittlerweile hat auch der SPD-geführte Senat das Thema „Sauberkeit“ für sich entdeckt und plant durch Einführung einer zusätzliche Gebühr, und damit einer zusätzlicher Belastung der Bürger, eine vermeintliche „Sauberkeitsoffensive“. Dies ist für die CDU der falsche Weg. Es ist ein Armutszeugnis, denn die öffentliche Sauberkeit ist eine Regelaufgabe der Stadt, die aus dem laufenden Haushalt finanziert werden muss. Zudem ist es rot-grüne Augenwischerei, von einem „Sanierungsprogramm für öffentliche Toiletten“ zu sprechen, wenn hierfür lediglich an drei Standorten im gesamten Stadtgebiet öffentliche WC-Anlagen ergänzt werden sollen. Dies geht sprichwörtlich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vorbei. Vielerorts gibt es Mehrbedarfe an öffentlichen Toiletten. Dies gilt auch im Bezirk Bergedorf. Immer wieder werden von Bürgern und Verbänden an die CDU fehlende Standorte herangetragen, z. B. im Grünen Zentrum.

 

Die CDU will das tägliche Leben der Menschen in Bergedorf besser und angenehmer machen. Dazu gehört es auch, die Anzahl öffentlicher Toiletten den Bedarfen anzupassen und damit die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum deutlich zu erhöhen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

1.Das Bezirksamt Bergedorf wird aufgefordert, unter Einbeziehung von regionalen Sozialverbänden, der Freiwilligenagentur Bergedorf, dem Seniorenbeirat und der Behinderten Arbeitsgemeinschaft e.V. zu prüfen, an welchen Standorten/Plätzen im Bezirk Bedarfe für öffentliche Toiletten bestehen.

 

2.Das Bezirksamt Bergedorf wird gebeten, die Liste möglicher neuer Standorte für öffentliche Toiletten anhand der Dringlichkeit des Bedarfs und der Umsetzbarkeit der Maßnahme zu priorisieren.

 

3.Das Bezirksamt Bergedorf berichtet im Umweltausschuss unter Hinzuladung des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration über die Ergebnisse.

 

 

 

Anhänge

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