20-1048.01

Öffentliche sanitäre Einrichtungen im Bezirk – gute Lebens- und Aufenthaltsqualität in Bergedorf?

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zum Beschluss der Bezirksversamlung vom 22. Dezember 2016, Drucksache 20-1048, wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen des behördenübergreifenden Projektes „Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten“ hatte die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) eine Abfrage bei den Bezirksversammlungen, Bezirksämtern und weiteren Akteuren durchgeführt. So hatte die BSU die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Bergedorf mit Schreiben vom 28. November 2014 u.a. um Mitteilung gebeten, „ (…) ob es im Bezirksamtsbereich einen oder mehrere Standorte gibt, an denen dringender Bedarf für einen neuen Toilettenstandort besteht. (…)“. Der Hauptausschuss Bergedorf, ermächtigt durch die Bezirksversammlung Bergedorf, hatte in seiner Sitzung am 15. Januar 2015 beschlossen, dass sie mit den bestehenden Standorten grundsätzlich einverstanden sei. Bedarfe für neue Standorte wurden nicht mitgeteilt.

 

Der Senat hat das neue Toilettenkonzept am 5. Juli 2016 mit einer Mitteilung an die Bürgerschaft (Drs. 21/5143) beschlossen. Damit wurde der größte Teil der öffentlichen Toiletten in Hamburg zum 01.01.2017 auf die Stadtreinigung Hamburg (SRH) übertragen. Als wesentliche Ziele für die zukünftige Aufgabenwahrnehmung durch die SRH wurden formuliert:

 

         Vereinheitlichung in Bau, Unterhaltung, Betrieb, Steuerung und Reinigung der Anlagen auf einem hohen Niveau und Weiterentwicklung des Angebots,

         Erhöhung des Anteils barrierefreier Toiletten,

         bedarfsgerechte Optimierung des Standortkonzepts unter Beteiligung der bezirklichen Gremien,

         Verbesserung der Auffindbarkeit der Anlagen (Wiedererkennbarkeit, verbesserte Ausschilderung bzw. Wegeleitung, aktuelle und verlässliche Informationen über öffentliche Toiletten im Internet etc.)

 

Vor dem Hintergrund begrenzt zur Verfügung stehender Mittel ist die Errichtung zusätzlicher Standorte in der Regel nur soweit realisierbar, wie bisherige Standorte aufgegeben werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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