Öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms "Herausnahme Symbol "Vollzugsanstalt" im Bereich der Gedenkstätte Neuengamme sowie nördlich Horster Damm in Altengamme"; Änderung des Landschaftsprogramms "Grünfläche auf der Gedenkstätte in Neuengamme"
Der Stadtentwicklungsausschuss wird hiermit über die öffentliche Auslegung der folgenden Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms informiert (Auslegungszeitraum: 25.02.-27.03.2022):
Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg werden zum einen für den Geltungsbereich östlich des Jean-Dolidier-Wegs auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte in Neuengamme und zum anderen für den Geltungsbereich am Horster Damm nördlich des Sommerbads in Altengamme geändert (vgl. auch Anlage).
Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist die im Jahr 2006 erfolgte Verlagerung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vierlande vom Gelände der KZ-Gedenkstätte Neuengamme nach Billwerder sowie die im Jahr 2005 erfolgte Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme.
Mit der Verlagerung der JVA Vierlande sowie der Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme konnte die Zahl der Hamburger Vollzugsstandorte auf sieben reduziert werden. Hinzu kommt mit der Verlagerung des Hamburger Jugendvollzugs an den Standort der JVA Billwerder eine weitere Standortverdichtung.
Die Änderung des Flächennutzungsplans setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen:
- Die Fläche östlich des Jean-Dolidier-Wegs ist ein Teil der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Um dem mit der Gedenkstätte verbundenen besonderen Anliegen gerecht zu werden, wurde die JVA Vierlande verlagert, die baulichen Anlagen wurden abgerissen.
- Am Horster Damm nördlich des Sommerbads Altengamme befand sich die Sozialtherapeutische Anstalt Altengamme. Mit der Schließung der Anstalt und dem Rückbau der Gebäude erfolgte auch die Entsiegelung der Fläche.
Ziel der Planänderung ist es, die im Flächennutzungsplan für die ehemalige JVA Vierlande und die Sozialtherapeutische Anstalt Altengamme noch vorhandenen Darstellungen herauszunehmen und durch bestandsentsprechende Darstellungen zu ersetzen.
Aus diesem Grund wird, unter Beachtung des Flächennutzungsplans, im Landschaftsprogramm die Darstellung des Milieus „Öffentliche Einrichtung“ ebenfalls geändert, und zwar in die Milleudarstellung „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“.
In der Karte Arten- und Biotopschutz wird entsprechend der Biotopentwicklungsraum 13b „Gemeinbedarfsflächen“ durch den Biotopentwicklungsraum 10e „Sonstige Grünanlage“ ersetzt.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.