22-0690

Nutzung und Verfügungsbefugnis bezüglich eines verpachteten Pavillons (ehemals Blumenladen)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage
des BAbg. Potthast und Fraktion der GRÜNEN

Der ehemals als Blumenladen genutzte Pavillon Höhe August-Bebel-Straße 21 stand über einen längeren Zeitraum leer und machte nach meinem Eindruck einen zunehmend verfallenden Eindruck. Nach einem Aushang des Pächters wurde der Pavillon zum Kauf oder zur Miete angeboten. Nach unseren Beobachtungen zieht nun ein Kiosk in den Pavillon ein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche Nutzung ist im bestehenden Pachtvertrag für den Pavillon vertraglich vorgesehen und ist eine Nutzung als Kiosk davon umfasst?
  2. Wurde dem Bezirksamt eine Nutzungsänderung angezeigt oder beantragt und falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?
  3. Ist der Pächter nach Kenntnis des Bezirksamts berechtigt, den Pavillon an Dritte zu vermieten, unterzuverpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen?
  4. Ist der Pächter nach Kenntnis des Bezirksamts berechtigt, das Gebäude zu verkaufen oder anderweitig zu veräern und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
  5. Erzielt der Pächter durch Vermietung oder Verkauf an den Kioskbetreiber Einnahmen, die die an die Freie und Hansestadt Hamburg zu zahlende Pacht übersteigen?
  6. Falls ja, stellt dies nach Auffassung des Bezirksamts einen Verstoß gegen vertragliche Regelungen dar oder einen Umstand, der eine Kündigung des Pachtvertrags rechtfertigen kann?
  7. Falls eine Kündigung grundsätzlich möglich wäre: Aus welchen Gründen hat die Freie und Hansestadt Hamburg den Pachtvertrag bislang nicht gekündigt bzw. welche Schritte wurden hierzu geprüft oder eingeleitet?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Hamburg

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